Gastbeitrag von RA Dr. iur. F. Schäfer: "Versicherter Versand" bei eBay ist abmahnfähig
An die Tatsache, daß bei ebay die Wahl der falschen Versandart wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann, haben sich die ebay-Händler ja schon gewöhnt. In Abmahnkreisen ist es beispielsweise bestens bekannt, daß der Hinweis auf unversicherten Versand ohne weitergehende ausdrückliche Erläuterungen bezüglich des beim Verkäufer verbleibenden Risikos für Versandverluste das Tor für eine kostenträchtige Abmahnung aufstoßen kann.
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
16.10.2009, 12:11 Uhr
Lieber Unbekannt, woraus bitte ist hier ersichtlich das sich jemand als Schmarotzer an der ebayfangemeinde betätigt. Ich finde solche Sprüche doch allerunterste Schublade. Wenn hier jemand als Schmarotzer bezeichnet werden kann, dann lediglich ein Großteil derjenigen ebayfangemeinde bei welcher grundsätzlich auf dem Versandweg diejenigen Artikel verschwinden, welche auf Wunsch des Käufers unversichert und damit ohne Versandnachweis versendet wurden.
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Ohne Titel von Unbekannt, 15.10.2009, 13:40 Uhr
Noch ein Schmarotzer der sich auf Kosten der Ebayfangemeinde bereichert!!!
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