Leserkommentar zum Artikel

Wann ist ein Unternehmer Verbraucher?

Nur Verbrauchern stehen die Verbraucherrechte wie das Verbraucherwiderrufsrecht zu. Bereut ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB einen Warenkauf im Internet, könnte er versuchen, sich als Verbraucher auszugeben, um den Kaufvertrag widerrufen zu können. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, wann ein Kunde überhaupt Verbraucher oder Unternehmer ist und wie sich Händler gegen falsche Verbraucher wehren können.

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Rechnugsanschrift ist kein Indiz?

Beitrag von Heiko Grieff
28.06.2017, 15:05 Uhr

Hallo,

Sie schreiben:"Alleine die Bestellung mit Rechnungs- und/oder Lieferadresse eines Unternehmens ist kein sicheres Zeichen für ein Unternehmergeschäft, weil sich viele Käufer auch private Käufe an den Arbeitsplatz schicken lassen, schlichtweg da sie dort tagsüber erreichbar sind."

Bei der Lieferanschrift ist dies so korrekt, aber wenn der Kunde bei der Rechnungsanschrift eine Firma angiebt, dann nicht um dahin zu liefern sondern um diese abzusetzen. Daher ist für mich die Rechnungsangabe immer das wichtigste Indiz.

Oder liege ich hier falsch?

Des weiteren fragen wir während des Bestellvorgangs ab ob es sich bei dem Kunden um einen Gewerblichen oder Privaten Kunden handelt. Nur dann kann er auch eine Firma als Rechnungsempfänger angeben. Oder haben Sie da auch evtl. einen Einwand?

Mit freundlichen Grüßen

H. Grieff

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Rechungsanschrift Indiz von IT-Recht Kanzlei, 09.07.2017, 16:18 Uhr

    Die Angabe der Firmenadresse als Rechnungsanschrift ist natürlich ein Indiz dafür, dass es sich um ein Unternehmergeschäft handelt. Das ist aber keineswegs sicher, insbesondere wenn der Besteller eine Einzelperson ist, also ein Einzelunternehmen führt. Dann ist es ebenso gut möglich, dass die... » Weiterlesen

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