Leserkommentar zum Artikel

eBay Frühjahrsupdate 2017: Welche Änderungen kommen auf eBay-Händler zu?

Mit der Intention, das Kauferlebnis noch einfacher zu gestalten, gab eBay in diesen Tagen sein alljährliches Frühjahrsupdate 2017 bekannt. Zahlreiche Änderungen erwarten den Händler auf der Plattform eBay, viele Verbesserungen, aber auch einige rechtlich kritische Änderungen werden zu bewältigen sein. Wann welche Änderungen bei eBay in Kraft treten sollen und welche Konsequenzen hieraus für eBay-Händler resultieren, fassen wir in unserem heutigen Beitrag zusammen:

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Welche Vorteile für Händler meinen Sie ?

Beitrag von Christian Petersen
24.05.2017, 07:14 Uhr

Leider für mich absolut nicht verständlich wie hier von "Viele Änderungen dürften sehr erfreulich sein für eBay-Händler..." geschrieben wird.

Den einzigen Vorteil der gesamten Änderungen sehe ich daran, dass jetzt endlich das Absendedatum für die rechtzeitige Zustellung gewertet wird. Rücknahme bis zu 60 Tagen... wann gibt es denn ein lebenslanges Rückgaberecht ? (Würde lt. Ebay mit Sicherheit die Kaufentscheidung positiv beeinflussen...). Bild- und Textrechte an Ebay übertragen... hier wird der Verkäufer, der sich anstrengt perfekte Fotos und Beschreibungen zu erstellen, bestraft und wird dies in Zukunft zumindest bei Ebay nicht mehr in diesem Umfang machen. Gute Texte und Fotos kosten Zeit und Geld, dies für die Allgemeinheit zu erstellen wird wohl kaum im Sinne des Händlers sein. Wir handeln mit Kunst und Originalfotografien... wie sollen hier Rechte übertragen werden... ich darf doch die Fotos nur für diesen einen Verkauf bei Ebay nutzen... Wer hat die Zeit sich wieder einmal jedes Produkt vorzunehmen um die Kategorien, Links etc. zu bearbeiten. Vergessen haben Sie bei den Aufzählungen auch noch die teils doch recht drastisch gestiegenen Shopgebühren etc.

Wäre es nicht eher an der Zeit, dass Ebay endlich mehr Wert auf Qualität der eingestellten Produkte legt und die diversen vermüllten Kategorien säubert und die privaten Einsteller, die auf Grund von Nullgebühren Ihren gesamten Müll bei Ebay anbieten zur Kasse bittet. Gefälschte Waren entfernt... die diversen Händler die unter privat handeln aber mehrere Tausend Bewertungen haben entfernt... und und und - Vielleicht könnte Ebay dann seinen Ruf als Ramschbude in den nächsten Jahren positiv verändern !

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • darf ich noch meinen Ebaynamen im Bild dann einabauen von dirk, 29.09.2017, 15:04 Uhr

    Ich lese immer Wasserzeichen sind nicht erlaubt im Bild gilt das auch für meinen Ebaynamen habe auf jedes meiner Bilder meinen Ebaynamen als text auf meine Bilder gemacht gilt das auch schon als wasserzeichen ist das überhaupt noch als gewerblicher Verkäufer gestatte

  • Kann man dagegen vorgehen ? von Martin Maiert, 19.09.2017, 22:09 Uhr

    Hallo, Gibt es keine Möglichkeit die Zwangsabgabe meine Bildrechte an Ebay zu untersagen ? Es kann doch nicht sein das das Rechtens ist. Sammelklage ?

  • eBays geplante Enteignung von Bildrechten von Camaleonte, 23.08.2017, 11:50 Uhr

    Ich bin da ganz bei meinem Vorschreiber Herrn Petersen. Die Einforderung der (unfreiwilligen!) "Übertragung von Bildrechten" ist meiner Ansicht nach schlicht ein weiterer Missbrauch der Monopolstellung eBays (und auch des bekannten weiteren grossen Plattformbetreibers). Ich verkaufe ebenfalls keine... » Weiterlesen

  • Impressumspflicht von Christian Braun, 04.08.2017, 09:01 Uhr

    Wir stellen uns die Frage ob es problematisch ist, wenn aus dem eBay-Shop heraus nicht mehr auf ein Impressum (in Form einer persönlichen Seite) verlinkt werden darf. Verhält es sich bei eBay nicht wie in jedem Onlineshop? Meines Wissens nach muss ein Link zur Datenschutzerklärung und zum Impressum... » Weiterlesen

  • Vorteile ? von Claus Gey, 31.05.2017, 08:42 Uhr

    Bis auf die Änderungen beim Versand bzw der Bewertung gibt es keine Vorteile für kleinere Händler. Ich z. B. habe wenn es hoch kommt maximal 5 Rückgaben im Jahr aber nur wenn der Kunde unbedingt drauf besteht, alles andere regele ich über den Preis und dafür werde ich dann bestraft mit schlechter... » Weiterlesen

  • Änderungen bei der Nutzung von Bildern von Anonymous, 30.05.2017, 14:23 Uhr

    Abgesehen von der moralischen Frage, stellt sich doch die Frage, ob die beschriebene Vorgehensweise mit dem Urheberrechtsgesetz vereinbar ist? Beispiel: LG Köln · Urteil vom 13. Februar 2014 · Az. 14 O 184/13 http://openjur.de/u/677116.html (Absatz 53)

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