Leserkommentar zum Artikel

Rechtliche Hürden im grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Onlinehandel

Nach wie vor kann der deutsche Onlinehändler nicht unbesehen nach deutschem Standard Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU vertreiben. Die Verbraucherrechterichtlinie 2011/843 hat zwar viele Rechtsfragen harmonisiert. Es bestehen aber weiterhin in den verschiedenen EU-Staaten nationalrechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Wenn Sie an diesen Besonderheiten interessiert sind, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.

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Entwicklung

Beitrag von Lara
09.05.2017, 08:33 Uhr

Wenn ich nach einigen Monaten der Tätigkeit eines Internetgeschäfts feststellte, dass seine Entwicklung und Gewinne allmählich sinken, beschloss ich, etwas zu unternehmen, um einen weiteren Rückgang zu verhindern. Die Bekannten haben mir geraten, mit einem Auslandsverkauf zu beginnen. Mit Hilfe von Experten aus der Firma Nowe Kolory gelang es mir, meine Dienstleistungen erfolgsreich in den britischen Markt einzuführen. Die Mitarbeiter von Nowe Kolory haben in meinem Namen alle Formalitäten erledigt. Ihre Dienstleistungen werde ich sicher auch in Zukunft in Anspruch nehmen, um auch in anderen Ländern expandieren zu können

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Onlineshop von Kristin, 03.07.2017, 14:44 Uhr

    Die Expansion in andere Länder unternahm ich auf eigene Faust. Erst nachdem ich einigen Hindernissen begegnete, wie unzureichende Kenntnis von Fremdsprachen und juristischen Aspekten, setzte ich mich mit Nowe Kolory in Kontakt. Sie hat es nicht nur besser, sondern auch viel schneller gemacht. Ohne... » Weiterlesen

  • :) von Alan, 03.04.2017, 15:41 Uhr

    Meine Tätigkeit betreibe ich selbstständig und in der Regel erledige ich alles auf eigene Hand. Den Shop an einen ausländischen Markt anzupassen war für mich jedoch zu ernst und ich beschloss, dies mit professioneller Hilfe durchzuführen. Nowe Kolory haben alle erforderlichen Formalitäten schnell... » Weiterlesen

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