Artikel zum Thema „Kennzeichnungspflicht, Textilerzeugnisse“

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Abmahnung: Fehlende Textilkennzeichnung bei Kleidung

Eine Abmahnung beanstandet die fehlende Textilkennzeichnung beim Verkauf von Kleidung. Erfahren Sie mehr zum Thema Textilkennzeichnung und der vorliegenden Abmahnung.

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Angabe der wesentlichen Eigenschaften der Ware – es geht schon wieder los!

Seit dem 1. August 2012 sind Online-Händler verpflichtet, Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung nochmals über die wesentlichen Merkmale der Ware zu informieren. Die Umsetzung gestaltet sich in der Praxis oft schwierig. Lange Zeit war es ruhig um das Thema, doch aktuell häufen sich die Abmahnungen, insbesondere im Textilhandel. Wir zeigen, worauf es ankommt.

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Textiles Verpackungsmaterial: Auch kennzeichnungspflichtig?

Händler setzen vermehrt auf wiederverwendbare Verpackungsmaterialien. Gerade im Do-it-yourself-Bereich sind textile Umverpackungen wie Jutebeutel und Stoffsäckchen beliebt. Müssen auch textile Verpackungsmaterialen Textiletiketten tragen?

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Upcycling von Textilien: wirklich kennzeichnungspflichtig?

Müssen „upgecycelte“ Erzeugnisse in Bezug auf ihre Faserzusammensetzung gekennzeichnet werden oder greift hier eine Ausnahme von dieser Pflicht?

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LG Münster: Abweichungen bei Kennzeichnung gebrauchter Textilien erlaubt

Die Textilkennzeichnungsverordnung verpflichtet zur Verwendung spezifischer Faserbezeichnungen bei der Textilkennzeichnung. Dass diese Vorgabe aber beim Verkauf gebrauchter Textilien nicht einzuhalten sind, entschied das LG Münster.

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Selbstgefertigte Mundschutzmasken: Rechtssicher an Dritte abgeben!

Die IT-Recht Kanzlei hat nach Veröffentlichung des jüngsten Artikels zu den rechtlichen Fallstricken beim Anbieten selbstgefertigter Schutzmasken vielerlei Reaktionen erhalten.

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Physische Textilkennzeichnung direkt am Textilerzeugnis Pflicht?

Für Textilerzeugnisse schreibt die Textilkennzeichnungsverordnung die Angabe der Faserzusammensetzung per Etikett oder per Kennzeichnung vor. Nur, ist die Kennzeichnung zwingend am Erzeugnis vorzunehmen?

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Textilkennzeichnung: Freiwillige Kennzeichnung mit Tücken

In eine Abmahngefahr begibt sich nicht nur der Händler, der kennzeichnungspflichtige Textilien online nicht oder nicht korrekt kennzeichnet. Auch derjenige, der eigentlich gar nicht kennzeichnungspflichtige Textilien online (freiwillig) kennzeichnet, begibt sich in Gefahr.

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OLG Stuttgart: Online-Kennzeichnungspflicht für jede Komponente verpflichtend

Die Faserzusammensetzung von Textilien muss online nach Gewichtsanteilen in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Laut OLG Stuttgart gilt dies bei mehrteiligen Produkten für jede einzelne Komponente.

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BGH zur Textilkennzeichnung in englischer Sprache: „Cotton“ ist erlaubt, „Acrylic“ hingegen nicht

Die EU-Vorgaben hinsichtlich der Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen sind zwingend zu beachten, andernfalls drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Der BGH hatte sich nunmehr mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob englischsprachige Textilkennzeichnungen („Cotton“ und „Acrylic“) zulässig sind. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Beitrag.

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Leitfaden zur Textilkennzeichnungsverordnung: Abmahnsicher Textilien verkaufen

Dieser Leitfaden behandelt die rechtlichen Anforderungen beim Verkauf von Textilerzeugnissen auf dem EU-Markt: Welche Kennzeichnungspflichten bestehen, welche Textilfaserbezeichnungen zulässig sind, wie die Kennzeichnung erfolgt und was häufig beanstandet wird. Außerdem informieren wir über die aktuelle Rechtsprechung zur Textilkennzeichnung.

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Textiletikett im Fokus: Wie lassen sich PVC-Textilfasern korrekt kennzeichnen?

Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung verpflichtet Industrie und Handel unter anderem dazu, den Verbraucher über die Faserzusammensetzung der angebotenen Textilerzeugnisse zu informieren. Bei der Umsetzung dieser Pflicht sorgt die EU-Textilkennzeichnungsverordnung mit ihren technischen Begriffen jedoch so manches Mal für Unsicherheiten, wie welche Faser korrekt zu bezeichnen ist. Insbesondere die Bezeichnung von PVC-Fasern führt immer wieder zu zahlreichen Fragezeichnen. Im Folgenden erfahren Sie daher, wie Sie PVC-Fasern der EU-Textilkennzeichnungsverordnung entsprechend korrekt kennzeichnen.

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Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel

Zwar sind Schuhe grundsätzlich von den Kennzeichnungspflichten nach der EU-TextilKennzVO befreit. Für Schuhe existieren aber - vielfach übersehene - eigene Kennzeichnungsvorgaben für das verwendete Material - und das auch online. Dahinter steckt die sog. "Bedarfsgegenständeverordnung". Wir zeigen, wie Schuhe im Online-Handel richtig zu kennzeichnen sind.

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Abmahngefahr minimieren: Checkliste der IT-Recht Kanzlei durchgehen

Sie sind neuer Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei und wollen rechtssicher in den Verkauf starten oder möchten als Bestandsamandant die Abmahngefahr für Ihre bestehende Verkaufspräsenz minimieren? Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, die Ihnen den Start erleichtern soll bzw. Ihnen dabei hilft, viele Stolperfallen im Ecommerce aus dem Weg zu räumen. Nutzen Sie unser über Jahre gesammeltes Know-how.

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Kennzeichnungspflicht für Textilerzeugnisse: „Lycra“, „Microfaser“ und Co. sind keine zulässigen Angaben der Faserzusammensetzung

Bereits seit 2011 regelt die EU-Textilkennzeichnungsverordnung die Kennzeichnungspflicht für Textilerzeugnisse für Hersteller und Händler gleichermaßen (dazu dieser ausführliche Beitrag der IT-Recht Kanzlei). Ein Verstoß gegen die Verordnung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden, stellt aber vor allem auch ein wettbewerbswidriges und damit abmahnfähiges Verhalten dar.

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Verkaufsratgeber: Rechtliche Fallen beim Verkauf bestimmter Produkte

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Im Rahmen unserer anwaltlichen Praxis werden wir immer wieder mit Abmahnungen von Online-Händlern konfrontiert, die sich auf Fehler im Zusammenhang mit bestimmten Produkttypen beziehen. Wir haben dies zum Anlass genommen, die nachfolgende Checkliste für bestimmte Produkttypen zu erstellen, die nach unseren Erkenntnissen einem besonders hohen Abmahnrisiko unterliegen. Dabei sind wir insbesondere auf die Punkte eingegangen, die in der Praxis bei bestimmten Produkten immer wieder falsch gemacht werden und damit zu Abmahnungen führen können.

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LG Düsseldorf: Keine Textilkennzeichnungspflichten in Werbeprospekten für Ladengeschäfte (?)

Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKennzVO) hat auf nationaler Ebene das frühere Textilkennzeichnungsgesetz abgelöst und harmonisierte Pflichten für Hersteller und Händler etabliert, über die Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen zu informieren. Grundsätzlich betrifft die Kennzeichnung die Produktetiketten oder -Verpackung selbst, ist aber auch in Prospekten, Katalogen und bei Online-Angeboten anzuführen, wenn ein Erzeugnis auf dem Markt bereitgestellt wird.

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EU-Kommission erwägt einheitliche Kennzeichnung von Lederwaren

Bisher sind Hersteller oder Anbieter von Lederwaren auf dem europäischen Markt nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte durch einheitliche Etiketten zu kennzeichnen. So stehen Verbraucher hauptsächlich auf dem Gebiet der Textil- und Bekleidungsindustrie der Frage, ob es sich bei einem bestimmten Produkt um eine Verarbeitung von echtem Leder handelt, nicht selten ratlos gegenüber.

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Neues eBook: Textilien rechtssicher verkaufen

Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei "Textilien rechtssicher verkaufen" beschäftigt sich intensiv mit den rechtlichen Vorgaben, die beim Inverkehrbringen von Textilerzeugnissen innerhalb der EU zu beachten sind. Welche neuen Kennzeichnungsregeln ergeben sich etwa aufgrund der neuen europäischen Textilkennzeichnungsverordnung, die am 07.11.2011 in Kraft getreten und zwischenzeitlich das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz weitgehend abgelöst hat? Auf welche Weise erfolgt die Anbringung des Etiketts oder der Kennzeichnung am Produkt? Welche Textilerzeugnisse sind überhaupt kennzeichnungspflichtig und wie lauten die allein zulässigen Bezeichnungen der Textilfasern? Wir informieren Sie gerne.

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Textilien korrekt kennzeichnen/etikettieren: Faserzusammensetzung, Hersteller- und Pflegekennzeichnung

Die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei beschäftigen sich nicht (!) mit der Online-Kennzeichnung von Textilerzeugnissen im Fernabsatz - etwa beim Verkauf über das Internet. Es geht vielmehr darum, auf welche Art und Weise die Etikettierung oder Kennzeichnung direkt am Produkt zu erfolgen hat. Wann etwa sind Angaben zur Faserzusammensetzung leicht lesbar, sichtbar und vor allem fest angebracht? Welche Besonderheiten sind bei der Herstellerkennzeichnung zu beachten? Was gilt hinsichtlich der Pflegekennzeichnung? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.

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