EU Kommission: Aktualisierung der Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten ins EU-Ausland
Die Europäische Kommission hat Anfang Februar die so genannten „Standardvertragsklauseln“ aktualisiert. Diese Standardvertragsklauseln finden Anwendung, wenn personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden sollen (mit weiteren Differenzierungen hinsichtlich der USA und Ländern mit anerkannt vergleichbarem Datenschutzniveau).
Grund für die Aktualisierung sei die Anpassung an neue Geschäftsmodellen sowie die zunehmende Globalisierung und Auslagerung von Datenverarbeitungstätigkeiten gewesen, wie Vizepräsident Jacques Barrot in einer Pressemitteilung erklärte.
Die Klauseln sollen den Schutz persönlicher Daten auch dann sicherstellen, wenn Unternehmen personenbezogenen Daten an andere Unternehmen außerhalb der EU (mit Ausnahme der Länder Island, Norwegen, Liechtenstein, Argentinien, Schweiz, Kanada, Isle of Man, Jersey, Guernsey und unter gewissen Voraussetzungen die USA) zur Weiterverarbeitung übersenden.
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