Softwareindustrie jagt Urheberrechtsverletzer mit verdeckten Ermittlern
Der Softwareindustrie entsteht jedes Jahr ein Schaden in Millionenhöhe durch die unerlaubte Nutzung von Softwareprodukten. Gerade die Verbreitung von Raubkopien und die Manipulation von sog. Demoversionen macht der Industrie zu schaffen. Den Softwareherstellern scheint daher jedes Mittel recht, derartige Urheberrechtsverstöße aufzudecken und die Verletzer zu entlarven.
Nicht immer haben die Rechteinhaber dabei die Möglichkeit, über das Internet an die Daten potentieller Verletzer zu kommen, wie dies etwa bei der unerlaubten Nutzung sog. Filesharing-Systeme der Fall ist. Wird die unlizenzierte Software beispielsweise nur auf einem Rechner eingesetzt, der nicht mit dem Internet verbunden ist, so bekommt die Außenwelt normalerweise auch nichts von der Nutzung der Software mit. Die Rechteinhaber sind daher auch auf andere Methoden zur Aufdeckung von Urheberechtsverstößen angewiesen. Hierzu zählt unter anderem auch die Einschaltung sog. Verdeckter Ermittler. Diese werden von ihrem Auftraggeber gezielt an Orte geschickt, wo die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützter Software vermutet wird.
Der IT-Recht-Kanzlei liegt ein Fall vor, in dem der gewerbliche Betreiber eines Tonstudios von einem namhaften Hersteller von Audiosoftware anwaltlich abgemahnt wurde, weil er angeblich unlizenzierte Software dieses Herstellers für den Betrieb seines Tonstudios nutze. Besonders interessant ist hierbei die Methode, mit der der Rechteinhaber dem Studiobetreiber auf die Schliche gekommen sein will.
So heißt es in dem anwaltlichen Schreiben auszugsweise:
"Anlässlich eines Besuchs Ihres Tonstudios durch einen beauftragten Ermittler unserer Mandantin wurde von Ihnen die in Ihren Studioräumlichkeiten eingesetzte Hard- und Software präsentiert. Dabei wurde festgestellt, dass Sie die urheberrechtlich geschützte Software unserer Mandantin ohne lizenzvertragliche Gestattung nutzen. Unsere Mandantin erfasst weltweit und lückenlos alle Vertragskunden, die Nutzungsrechte an der Software erworben und bezahlt haben. Zu diesen Vertragskunden gehören Sie nicht, weshalb Sie zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Audiosoftware unserer Mandantin nicht berechtigt sind.
Bezüglich des vorstehenden Sachverhalts liegt uns eine eidesstattliche Versicherung des beauftragten Ermittlers unserer Mandantin vor, weshalb wir jederzeit in der Lage sind, den vorstehend dargestellten Sachverhalt jederzeit gerichtsfest zu belegen."
Von dem Inhaber des Tonstudios erfuhren wir, dass sich die verdeckte Ermittlerin als Managerin junger Künstler bei ihm vorstellte und vorgab, für anstehende Tonaufnahmen ein passendes Tonstudio zu suchen. Zu diesem Zweck inspiziere sie mehrere Tonstudios, um sich anschließend für das passende zu entscheiden. Nichts Böses ahnend und von der Hoffnung eines neuen Auftrages beseelt, gewährte der Tonstudiobetreiber der Dame Einlass in sein Studio und präsentierte ihr bei dieser Gelegenheit auch noch die von ihm verwendete Audiosoftware. Kurz darauf erhielt der Studioinhaber Post vom Anwalt.
Fazit
Das Beispiel zeigt, dass die Softwareindustrie nichts unversucht lässt, den laufenden Urheberrechtsverletzungen Einhalt zu gebieten. Hierzu bedient sie sich mitunter auch ungewöhnlicher Methoden. Urheberrechtsverletzer sollten sich dieses Risikos bewusst sein. Wird man auf diese Art und Weise eines Verstoßes gegen das Urheberrecht überführt, so drohen drastische Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten im vierstelligen Eurobereich. Darüber hinaus sollte man nicht außer Acht lassen, dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
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