Artikel zum Thema „Datenschutz“

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AGB für amazon.com USA: IT-Recht Kanzlei bietet spezielle Rechtstexte nach US-Recht an

Der Wirtschaftraum der USA ist mit Abstand der größte westliche Markt und daher für den deutschen Online-Händler sehr attraktiv. Ab sofort bietet die IT-Recht Kanzlei AGB (inklusive Datenschutzerklärung und Impressum) für amazon.com an. Die Rechtstexte berücksichtigen die Besonderheiten des US-Rechts und insbesondere das für den Amazon-Händler in den USA verpflichtende Amazon-Regelwerk.

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AGB für individuelle Kommunikation: bereits für 9,90 Euro / Monat

Viele Online-Händler bieten ihren Kunden neben der Möglichkeit, Bestellungen über das Warenkorbsystem im Online-Shop aufzugeben auch die Möglichkeit an, telefonisch, per Fax per E-Mail oder per Brief zu bestellen. Daneben verwenden einige Online-Händler auch Printkataloge, in denen Sie Verbrauchern für Bestellungen Formulare zum Ausfüllen und Einsenden zur Verfügung stellen.

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LG Frankfurt am Main: Unrichtige Datenschutzbelehrung zu Facebook-Plugins nicht unlauter

Das LG Frankfurt hatte im Rahmen seiner Entscheidung (Urteil vom 11.09.2014, Az.: 2-03 O 27/14) die Meinung vertreten, dass in der unrichtigten datenschutzrechtlichen Belehrung zu sog. Facebook-Plugins kein unlauteres Verhalten zu erblicken sei. Das Gericht begründet seine Ansicht damit, dass die streitentscheidende Norm des § 13 Abs. 1 TMG keine Marktverhaltensregelung darstelle. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem heutigen Beitrag:

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eBay Kleinanzeigen: AGB der IT-Recht Kanzlei bereits ab 9,90 Euro / Monat

Das Anzeigenportal „eBay Kleinanzeigen“ erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei Käufern. Wegen der gestiegenen Besucherfrequenz wird das Portal mehr und mehr auch für Händler als zusätzlicher Verkaufskanal interessant. Doch Vorsicht: Die ersten Abmahnungen in Bezug auf Angebote bei „eBay Kleinanzeigen“ sind bereits im Umlauf. Schützen Sie sich mit den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei (AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung) für den Verkauf über „eBay Kleinanzeigen“.

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ezebee: AGB der IT-Recht Kanzlei für ezebee.com bereits ab 6,90 Euro / Monat

Der Schweizer Online-Marktplatz ezebee.com ist eine Selbstvermarktungs-Plattform, über die vorwiegend Künstler und Designer ihre Produkte oder Dienstleistungen präsentieren bzw. verkaufen können. Ezebee.com will aber mehr als eine Handelsplattform sein und versteht sich auch als Informationsplattform, als eine Social-Commerce Plattform, wo sich Nutzer weltweit untereinander austauschen können. Die IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort AGB (inkl. Widerrufsbelehrung + Datenschutzerklärung) für ezebee.com an.

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Schweiz: AGB für den schweizer Onlinehandel

Die IT-Recht Kanzlei bietet deutschen und schweizer Onlinehändlern an das Schweizer Recht angepasste zweisprachige AGB für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in der Schweiz an.

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Wir müssen draussen bleiben: Hotelier haftet nicht für Urheberrechtsverletzung des Gastes

Das AG Hamburg-Mitte hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen ein Hotelbetreiber für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste haftbar zu machen ist. Das Problem der Haftung durch das Zur-Verfügung stellen eines Internetzuganges als Serviceleistung ist nicht neu. Die Entscheidung des hanseatischen Gerichts dürfte ganz im Sinne von Hoteliers, Kaffeehausbetreibern und allen sonstigen gewerblichen Betrieben sein, die ein passwortgeschütztes WLAN für Ihre Gäste bereitstellen, vgl. AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 10.06.2014, Az: 25b C 431/13.

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Kundenbewertungen - wie danach fragen?

Positive Kundenbewertungen sind eine harte Währung im Online-Marketing. Wir geben einen Überblick über die gängigen Methoden zur Gewinnung von Bewertungen und deren rechtliche Zulässigkeit.

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AGB für eine Online-Community: rechtliche Empfehlungen für Betreiber

Online-Communities bieten ihren Nutzern eine Plattform für virtuelle Interaktion und den gegenseitigen Informationsaustausch. Derartige Netzwerke haben sich mittlerweile zu einem gewichtigen Bestandteil der elektronischen Kommunikation entwickelt und bieten nicht nur die Grundlagen für Diskussionsforen, sondern kommen zunehmend auch im B2B- und B2C-Bereich sowie in staatlichen Bildungsinstitutionen zum Einsatz. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Empfehlungen der IT-Recht Kanzlei in Bezug auf Nutzungsbedingungen für Online-Communities, lesen Sie mehr!

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LG Stuttgart: Bestellbutton "Bestellung bestätigen" ist unzulässig & fehlende oder fehlerhafte Informationspflichten können abgemahnt werden!

Nicht erst seitdem die Verbraucherrechterichtlinie am 13.06.2014 in geltendes deutsches Recht umgesetzt worden ist, haben Online-Händler eine Vielzahl an Informationspflichten zu beachten. Zudem müssen Online-Händler darauf achten, dass der verwendete Bestell-Button am Ende eines Bestellvorgangs ordnungsgemäß bezeichnet wird. Die Missachtung oder falsche Umsetzung der Informationspflichten kann zu kostenpfichtigen Abmahnungen führen. Die Entscheidung des LG Stuttgart (Urteil vom 17.11.2014, Az.: 35 O 37/14 KfH - noch nicht rechtskräftig) bestätigt die Notwendigkeit einer Überprüfung bestehender Rechtstexte von Online-Händlern auf die Einhaltung von vorvertraglichen Informationspfichten, lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

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AGB DaWanda Italien: Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für den Vertrieb von Waren

Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten italienische Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen) für den Vertrieb von Waren über die Handelsplattform DaWanda in Italien (it.dawanda.com) an.

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AGB DaWanda Frankreich: Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für den Vertrieb von Waren

Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten französische Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen) für den Vertrieb von Waren über die Handelsplattform DaWanda in Frankreich (fr.dawanda.com) an.

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Warenkorb-Erinnerungen per E-Mail rechtlich zulässig? Praxismuster für Mandanten!

Nicht selten kommt es vor, dass sich Verbraucher im Online-Handel für ein Produkt entscheiden und einen Bestellvorgang einleiten, diesen aber nicht zu Ende führen. Der derzeit vorherrschende Usus im E-Commerce, Mailadressen der Kunden möglichst zu Beginn des Kaufprozesses abzufragen, könnte werbewirksam dafür genutzt werden, sie bei vorzeitigem Abbruch der Bestellung mit Gutscheinversprechen oder Erinnerungspost zu einem nachgeholten Vertragsschluss zu bewegen. Die Idee scheint simpel und vielversprechend, doch ist sie auch unproblematisch umsetzbar?

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Handelsplattform „PriceMinister“: Alternative für deutsche Händler, die ihre Aktivitäten in Frankreich verstärken wollen

Die französische Handelsplattform „PriceMinister “deckt die ganze Bandbreite des französischen Einzelhandels ab und ermöglicht auch den Zugang zu anderen ausgewählten Ländern wie Brasilien, Spanien, USA, Thailand Ländern. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten speziell für die Plattform „PriceMinister“ angepasste AGB zur Verfügung.

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E-Commerce in Luxemburg: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für luxemburgische Shops an

Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten Rechtstexte (AGB Onlineshop, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Großherzogtum Luxemburg an.

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Abmahngefahr! Aktuell wird fehlende Information zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts abgemahnt

Wer beim Verkauf von Waren im Internet übersieht, den Verbraucher bereits online darüber zu informieren, dass ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht besteht, riskiert derzeit in hohem Maße, sich eine Abmahnung einzufangen.

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Sammler-Onlineaktionshaus Delcampe: IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort Rechtstexte für die Plattform Delcampe an

Das Unternehmen Delcampe (Sitz in Tubize, Belgien) ist ein spezialisiertes Onlineaktionshaus für Sammler, das auch in Deutschland über seine deutsche Handelsplattform „delcampe.de“ Onlinehändlern den Vertrieb von Produkten anbietet. Delcampe ist auch in anderen EU-Staaten wie Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Spanien, Österreich sowie in den USA, Kanada und der Schweiz vertreten.

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Der größte französische Onlinehändler Cdiscount hat 2011 für Frankreich eine Handelsplattform „C le Marché“ auch für deutsche Onlinehändler eröffnet

Global agierende Plattformen wie Amazon oder eBay sind als Handelsplattformen für den französischen E-Commerce Markt nicht alternativlos. Es gibt für deutsche Onlinehändler andere Optionen wie zum Beispiel die Handelsplattform „C le Marché “ des französischen Onlinehändlers Cdiscount, die die ganze Bandbreite des Einzelhandels abdecken und auch den Zugang zu anderen ausgewählten Ländern wie Kolumbien, Brasilien, Cote d’Ivoire, Senegal, Thailand, Vietnam ermöglichen. Dieser Zugang mag für deutsche Onlinehändler sehr attraktiv sein. Die IT-Recht Kanzlei stellt hierfür gerne passende Rechtstexte zur Verfügung.

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Der Kauf auf Rechnung: neue Zahlungsmethode wird auf eBay eingeführt! Sind Ihre Rechtstexte fit für die Änderung?

Die Verkaufsplattform eBay führt noch im Jahr 2014 grundlegende Neuerungen in der Kaufabwicklung ein. Unter anderem mit der neuen Zahlungsmethode Kauf auf Rechnung, möchte eBay das Verkaufen und Kaufen bei eBay attraktiver gestalten. Es ist von Seiten eBay geplant, dass gegen Ende des Jahres 2014 die in Deutschland beliebte Zahlungsmethode Kauf auf Rechnung bei eBay verfügbar sein wird. Die Einführung der neuen Zahlungsart verpflichtet eBay-Händler zur Verwendung angepasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Datenschutzklauseln, damit der Rechnungskauf rechtssicher angeboten werden kann. Lesen Sie mehr zur neuen Zahlungsmethode Kauf auf Rechnung bei eBay in unserem aktuellen Beitrag.

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Marktplatz FROSCHking: IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort passende Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrungen) an

FROSCHking ist ein spezialisiertes Portal für den Vertrieb von nachhaltigen Produkten, betrieben durch die Firma FROSCHking Internet GmbH. Über diese Internet-Handelsplattform können interessierte Onlinehändler umweltfreundliche Produkte, Bio-Lebensmittel und Fair-Trade Produkte anbieten und vertreiben.

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