Verletzung von Creative Commons Lizenzen: Gericht bejaht Urheberrechtsverstoß

Verletzung von Creative Commons Lizenzen: Gericht bejaht Urheberrechtsverstoß
07.09.2011 | Lesezeit: 1 min

Nach einer Entscheidung des LG Berlins (Beschluss vom 8. Oktober 2010 Az. 16 O 458/10) ist die Verwendung eines Bildes unter Verletzung seiner Creative Commons Lizenz ein urheberrechtlicher Verstoß. Nach unserer Kenntnis ist dies die erste gerichtliche Durchsetzung einer Creative Commons Lizenz.

Creative Commons Lizenzen sind nach eigener Beschreibung der Organisation (www.creativecommons.org) festgelegte, verschiedene „Standard Lizenzen, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen“. Die Creative Commons Lizenzen werden „von den Urheber übernommen und in eigener Verantwortung verwendet, um klarzustellen, was mit den Inhalten ihrer Webseiten geschehen darf und was nicht.“ Dabei gelten die Lizenzen für jedermann gleichermaßen.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Die Entscheidung

Ein Foto von Thilo Sarazin, welches die Klägerin hergestellt hatte und dessen Urheberin sie folglich war, wurde auf der Homepage der Beklagten verwendet.
Die Klägerin hatte die Verwendung des Bildes unter die Creative Commons Lizenz "Attribution Share Alike 3.0 Unported" gestellt. Danach konnte jedermann das Foto unentgeltlich verwenden, wenn er auf den Urheber hinwies und die Lizenzbedingungen beifügte.
Nachdem die Beklagte diese Vorgaben nicht beachtete, war das Gericht der Ansicht, dass die Beklagte kein Nutzungsrecht erworben habe und folglich eine Urheberverletzung begründet sei.

Fazit:

Wer durch Creative Commons lizenzierte Werke nutzt, sollte sich unbedingt an die Lizenzbedingungen halten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
© shockfactor.de - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

LG Köln: Achtung Vertragsstrafe – beendetes, aber sichtbares Ebay-Angebot
(08.02.2023, 13:45 Uhr)
LG Köln: Achtung Vertragsstrafe – beendetes, aber sichtbares Ebay-Angebot
Wie weit geht das? BGH zu Mitwirkungspflichten bei Unterlassungserklärung
(09.11.2018, 15:06 Uhr)
Wie weit geht das? BGH zu Mitwirkungspflichten bei Unterlassungserklärung
Bietest du nur an oder verletzt du schon? BGH zur Verletzung des Verbreitungsrechts des ausübenden Künstlers
(18.05.2016, 09:36 Uhr)
Bietest du nur an oder verletzt du schon? BGH zur Verletzung des Verbreitungsrechts des ausübenden Künstlers
Spannend: Urheberrechtsverletzung durch Hyperlinks? Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts liegt vor
(18.04.2016, 17:23 Uhr)
Spannend: Urheberrechtsverletzung durch Hyperlinks? Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts liegt vor
BGH: Bereits Werbung für Erwerb eines Plagiats greift in Urheberrecht ein
(09.11.2015, 09:08 Uhr)
BGH: Bereits Werbung für Erwerb eines Plagiats greift in Urheberrecht ein
AG München: Namensnennungsrecht des Fotografen ist ernst zu nehmen
(22.10.2015, 08:19 Uhr)
AG München: Namensnennungsrecht des Fotografen ist ernst zu nehmen
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei