Artikel zum Thema „Bilderklau, Ebay“

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Bilderklauabmahnung: Was jetzt?

Produktfotos sind entscheidend für den Erfolg – und wer in hochwertige Bilder investiert, möchte nicht, dass andere sie einfach nutzen. Doch was tun, wenn man selbst eine Abmahnung wegen „Bilderklau“ erhält?

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LG Köln: Achtung Vertragsstrafe – beendetes, aber sichtbares Ebay-Angebot

Abmahnungen wegen Bildnutzung enden oft mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Bei einem Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag ist eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe zu zahlen. Wie dies gerade bei beendeten, aber weiterhin sichtbaren eBay-Angeboten zur Falle werden kann, zeigt eine Entscheidung des LG Köln.

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Abmahnung 2.0.: Eine Übersicht zur neuen Abmahnwelt

Wer geglaubt hat, dass durch das Gesetz gegen das Abmahnunwesen Abmahnungen vom Markt verschwinden, der muss leider enttäuscht werden. Auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Dezember vergangenen Jahres wird weiter abgemahnt.

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Nicht jede Produktbeschreibung genießt Urheberrechtsschutz

Unter welchen Voraussetzungen genießen eigentlich Produktbeschreibungen oder Werbetexte urheberrechtlichen Schutz? Mit dieser Frage hatte sich das LG Frankenthal beschäftigt.

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Der Bilderklau: Zur unberechtigten Bildnutzung im Internet

Bilderklau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Wer fremde Bilder nutzen will, braucht wie im richtigen Leben die Zustimmung des Rechteinhabers. Fehlt diese, wird es unangenehm.

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Das ist alles nur geklaut!? – Zur unberechtigten Bildnutzung im Internet

Bilderklau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Wer fremde Bilder nutzen will, braucht wie im richtigen Leben die Zustimmung des Rechteinhabers. Fehlt diese, wird es unangenehm: Es droht eine kostenintensive Abmahnung wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Was genau warum auf die betroffenen Händler zukommt, erklärt dieser Beitrag.

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Finger weg: Ein Überblick zum Thema Bilderklau im Internet

Produktbilder sind im Onlinehandel unverzichtbar geworden. Produkte lassen sich im Onlineshop nicht anfassen, fühlen und testen. Hochqualitative und anschauliche Produktbilder bieten die Lösung und helfen ab, wenn ein „live“ sehen wie im Einzelhandel nicht möglich ist. Und das verlockt natürlich dazu, die Bilder via copy&paste vom Mitbewerber zu entwenden. Und das wiederum stellt eine Urheberrechtsverletzung dar – denn jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt und darf nur vom Rechteinhaber genutzt werden. Eine Übersicht.

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Alles nur geklaut!?! – Zur Verletzung von Urheberrechten im Internet

Das Internet. Unendliche Weiten. Ein Hort der Freiheit mit einer grenzenlosen Vielfalt an frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern. Falsch. Bilderklau im Internet ist, entgegen der weitläufigen Ansicht vieler Nutzer, genau wie im „wahren“ Leben nicht nur möglich sondern auch mit entsprechenden Konsequenzen verbunden. Wie schnell hat man mit Copy&Paste mal ein Bild kopiert und benutzt, und dabei (bewusst) vergessen, dass die Aneignung fremder Bilder der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Fehlt diese, wird man als Dieb entsprechend zur Kasse gebeten, denn es drohen kostenintensive Abmahnungen wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

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Finger weg von meinen Bildern: FAQ zum Bilderklau

Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Bilderklau im Internet in einer kompakten Übersicht. Was ist geschützt? Wie weise ich einen Verstoß nach? Wie viel Schadensersatz bekomme ich? Und so weiter…

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Was tun, wenns klaut?: Zum Bilderklau im Internet

Bilderklau ist im Internet immer noch en vogue. Denn das Internet bietet eine grenzenlose Vielfalt an scheinbar frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern und mit copy&paste ist es ein Leichtes sich fremde Bilder zu eigen zu machen. Geschieht dies allerdings ohne die Zustimmung des Rechteinhabers, kann es für den Dieb schnell teuer werden. Es droht eine kostenintensive Abmahnung wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

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Wir sagen: Nein zu Bilderklau!

Bei einigen Anbietern scheint sich die Erkenntnis, dass es sich bei ei einigen Anbietern scheint sich die Erkenntnis noch nicht durchgesetzt zu haben, dass es sich bei Produktbildern um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial handelt, für deren Verwendung es der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Frei nach dem Motto „Wer seine Bilder über das Internet öffentlich zugänglich macht, muss auch mit deren kostenlosen Nutzung durch Dritte einverstanden sein” werden nach wie vor zahlreich Artikelbilder bei eBay und Co. „geklaut”. Dies brauchen sich die betroffenen Rechteinhaber jedoch nicht gefallen zu lassen. Mit Hilfe einer urheberrechtlichen Abmahnung kann der Rechteinhaber außergerichtlich dafür sorgen, dass die Verletzung unterlassen und ein angemessener Schadensersatz gezahlt wird.

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Bilderklau: Einbinden von fremden Fotos auf eBay

Wer kennt die Situation nicht: Man möchte einen Artikel auf eBay verkaufen, jedoch fehlt das entsprechende Bild. Statt ein Foto zu kopieren, könnte man doch viel gleich ein fremdes Bild, das auf einem anderen Server liegt, auf der eigenen Angebotsseite einbinden, um so sein Verkaufsangebot für den potentiellen Käufer attraktiver zu gestalten. Allerdings ist auch diese Vorgehensweise, ähnlich wie schon das Kopieren fremder Bilder, aus juristischer Sicht mit Vorsicht zu genießen.

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Oh Du Feindliche: Die Top 3 der Konkurrenten-Attacken bei ebay, Amazon & Co.

Weihnachten – das ist doch eigentlich die Zeit, in der man seinen Mitmenschen eine Freude machen möchte. Einige schwarze Schafe scheinen das jedoch missverstanden zu haben. Immer wieder berichten Mandanten von Attacken, die sie der Konkurrenz zuschreiben. Geordnet sind sie nach der Häufigkeit ihres Einsatzes.

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Bilderklau im Internet

Die IT-Recht-Kanzlei hatte bereits über das Phänomen Bilderklau im Internet [berichtet |index.php?id=%2Fview&cid=2267&title=Bilderklau+im+Internet+und+wie+man+sich+dagegen+zur+Wehr+setzen+kann] und Wege und Mittel aufgezeigt, wie man sich als Betroffener gegen derartige Rechtsverletzungen zur Wehr setzen kann. Dennoch erreicht die IT-Recht-Kanzlei immer wieder neue Fälle, in denen erzürnte Händler Ihre eigenen Bilder plötzlich in dem Internet-Angebot eines Mitbewerbers oder eines privaten Anbieters von Waren finden, ohne dass sie hierzu ihr Einverständnis erteilt haben. Mit dem nachfolgenden Beitrag soll die rechtliche Situation solcher Vorgänge noch einmal etwas genauer unter die Lupe genommen werden.

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Bilderklau im Internet und wie man sich dagegen zur Wehr setzen kann

Was wäre eine Angebotsseite bei eBay oder anderen Verkaufsplattformen im Internet ohne die entsprechenden Bilder zur Artikelbeschreibung? Der Kaufentschluss entsteht bei vielen Kunden erst mit der visuellen Wahrnehmung des begehrten Artikels in Bildform. Je professioneller die visuelle Darstellung des beworbenen Artikels als Bild, um so höher sind auch die Verkaufschancen des jeweiligen Händlers.

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