Artikel zum Thema „Betriebsvereinbarung“

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Zum 01.08.2022: Neue Pflichtinformationen in Arbeitsverhältnissen!

Zum 01.08.2022 werden Arbeitgebern im Zuge der Umsetzung von EU-Recht diverse neue Informationspflichten über die wesentlichen Bedingungen von Arbeitsverhältnissen auferlegt. So sind Arbeitnehmer zukünftig detailliert und in Schriftform etwa über den Arbeitsort, die Probezeit, vereinbarte Ruhepausen sowie die betriebliche Altersvorsorge, aber auch über das einzuhaltende Kündigungsverfahren zu informieren.

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Formularsammlung Arbeitsrecht: Betriebsvereinbarung für Nutzung geschäftlicher Mailkonten

Arbeitgeber können aus Sicherheitsgründen Regelungen zur Nutzung geschäftlicher Mailkonten treffen. Wir stellen im Schutzpaket Arbeitsrecht eine entsprechende Muster-Betriebsvereinbarung für Unternehmen mit Betriebsrat bereit.

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Hilfe im Arbeitsrecht: Formularsammlung der IT-Recht Kanzlei

Viele Unternehmen sind bei der Durchführung von Arbeitsverhältnissen auf rechtskonformes Handwerkszeug angewiesen. Wir bieten eine Muster- und Formularsammlung zur Erfüllung aller wesentlichen Pflichten von Arbeitgebern an.

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Kündigung wegen privaten Surfens am Arbeitsplatz?

Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist seit jeher Gegenstand von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, denn sie kann sogar einen Kündigungsgrund darstellen. In aller Regel muss aber vorher eine Abmahnung erfolgen, nur in Ausnahmefällen ist auch eine außerordentliche - also fristlose - Kündigung möglich. Anhand einiger Beispielfälle erläutern wir die Einschätzung verschiedener „Vergehen“ durch die deutschen Arbeitsgerichte.

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Merkl IT launcht BLOG „E-Mails sicher archivieren“ in Kooperation mit der IT-Recht Kanzlei

In Zusammenarbeit mit der IT-Recht-Kanzlei München hat die Merkl IT GmbH einen Internet-Blog zum Thema E-Mail-Archivierung veröffentlicht. Bereits seit dem 29.4. erhalten Besucher unter der Internetadresse www.sichere-email-archivierung.de wertvolle Hinweise zum effizienten und gesetzeskonformen Einsatz einer Archivierungslösung.

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Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es für den Konflikt zwischen E-Mail-Archivierung und Fernmeldegeheimnis/Datenschutz? Die FAQ zur E-Mail-Archivierung Teil 4

In den letzten 25 Fragen der FAQ der IT-Recht Kanzlei zur E-Mail-Archivierung geht es um Lösungsmöglichkeiten und deren jeweilige Ausgestaltung sowie das Recht des Arbeitgebers zur Kontrolle seiner Mitarbeiter.

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Was schützt das Fernmeldegeheimnis? Was sind Verkehrsdaten? Was sind personenbezogene Daten? Die FAQ zur E-Mail-Archivierung Teil 3

In den weiteren 20 Fragen der FAQ der IT-Recht Kanzlei zur E-Mail-Archivierung geht es um die verschiedenen Daten, den Datenschutz, IMAP und Pop3 sowie den Verzicht auf das Fernmeldegeheimnis.

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eBook: zu den Themen E-Mailarchivierung, IT-Betriebsvereinbarung und IT-Richtlinie

Das Thema E-Mailarchivierung gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sich immer mehr Unternehmen darüber bewusst werden, dass sie ihren zahlreichen gesetzlichen Pflichten (Risikomanagement, Compliance) nachkommen müssen. Gleichzeitig wollen sie im Sinne des Mitarbeiterklimas eine private Nutzung des E-Mailverkehrs zulassen. Dabei ergeben sich bei der E-Mailarchivierung, bei Überwachung des E-Mailverkehrs und bei Sicherheits-Backups Konflikte mit dem Datenschutz des Arbeitnehmers sowie dem Fernmeldegeheimnis. Dieses eBook legt Lösungsmöglichkeit hierfür sowie weitere regelungsbedürftige Punkte einer IT-Richtlinie dar.

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Wie lassen sich Backups von Festplatten von lokalen Rechnern mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz vereinbaren? (8. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zu den Themen E-Mailarchivierung und IT-Richtlinie)

Der 8. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema E-Mail Archivierung geht darauf ein, wie sich Backups von Festplatten von lokalen Rechnern mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz vereinbaren lassen.

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Lösungsmöglichkeiten zum Konflikt der E-Mailarchivierung mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz (6. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zu den Themen E-Mailarchivierung und IT-Richtlinie)

Im Teil 6 der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema E-Mail Archivierung zeigen wir Ihnen mehrere Möglichkeiten auf, wie die Konflikte mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz bei E-Mailarchivierung gelöst werden können.

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E-Mailarchivierung und die rechtlichen Probleme bei dem Verbot privater Nutzung der Telekommunikation: Konflikt mit dem Datenschutz

Der 5.Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema E-Mail Archivierung beschäftigt sich mit dem Konflikt, der bei einer E-Mailarchivierung mit dem Datenschutz besteht.

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E-Mailarchivierung und die rechtlichen Probleme bei der Zulassung der privaten Nutzung der Telekommunikation: Konflikt mit dem Fernmeldegeheimnis (4. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei zu den Themen E-Mailarchivierung und IT-Richtlinie)

Der 4. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema E-Mail Archivierung zeigt auf, welche rechtlichen Konflikte bei der E-Mailarchivierung entstehen, wenn Unternehmen die private Nutzung der Telekommunikation, insbesondere der E-Mail-Dienste, für ihre Arbeitnehmer zulassen.

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Serie der IT-Recht Kanzlei zu den Themen E-Mailarchivierung und IT-Richtlinie

Das Thema E-Mailarchivierung gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sich immer mehr Unternehmen darüber bewusst werden, dass sie ihren zahlreichen gesetzlichen Pflichten (Risikomanagement, Compliance) nachkommen müssen. Gleichzeitig wollen sie im Sinne des Mitarbeiterklimas eine private Nutzung des E-Mailverkehrs zulassen. Dabei ergeben sich bei der E-Mailarchivierung, bei Überwachung des E-Mailverkehrs und bei Sicherheits-Backups Konflikte mit dem Datenschutz des Arbeitnehmers sowie dem Fernmeldegeheimnis. Diese Serie legt Lösungsmöglichkeit hierfür sowie weitere regelungsbedürftige Punkte einer IT-Richtlinie dar.

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Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 9: Umfang von Nutzungsrechten der Arbeitnehmer)

Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. *Der folgende Beitrag (Teil 9) beschäftigt sich mit dem Umfang der Nutzungsrechte der Arbeitnehmer und freien Mitarbeiter.*

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Eckpunktepapier zum neuen Arbeitnehmerdatenschutz: was soll neu geregelt werden?

Das Bundesinnenministerium hat Ende März ein Eckpunktepapier zur geplanten Gesetzgebung im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes veröffentlicht. Die Änderung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich wurde bereits länger diskutiert. Ziel ist es, die uneinheitliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu vereinen und so mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen. Grundlage für die gesetzliche Ausgestaltung soll sowohl die betriebliche Praxis wie auch die bisher ergangene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sein. In diesem Beitrag möchten wir darüber informieren, welche gesetzlichen Änderungen das Eckpunktepapier bislang enthält und welche Änderungen für den Arbeitnehmerdatenschutz damit zu erwarten sind.

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Die datenschutzrechtliche Einwilligung: Im Arbeitsverhältnis

Steht dem Arbeitgeber keine Erlaubnisnorm zum Umgang mit den Daten des Arbeitnehmers zur Verfügung, ist die Verarbeitung und Nutzung dessen personenbezogener Daten grundsätzlich nur zulässig, wenn der betroffene Arbeitnehmer zuvor in die Verarbeitung seiner Daten einwilligt. Gerade im Arbeitsverhältnis stellt die Einwilligung eine durchaus problematische Grundlage dar, weil es insbesondere fraglich sein kann, ob die Einwilligung des Beschäftigten gänzlich ohne „Zwang“ erfolgt ist. § 4a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") verlangt nämlich, dass Einwilligungen auf „der freien Entscheidung des Betroffenen“ beruhen.

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Dienstliche und private Nutzung: Betrieblicher Kommunikationsmittel und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers

Erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber betriebliche Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, PC, Internet, E-Mail, Mobiltelefon etc.) stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die dabei entstehenden Daten vom Arbeitgeber überwacht werden können. Im Grundsatz ist hier zwischen privater und dienstlicher Nutzung zu unterscheiden. Konsequenz einer vom Arbeitgeber (stillschweigend) gestatteten Privatnutzung ist ein weitgehender Verlust von Kontrollmöglichkeiten über den Datenverkehr der betrieblichen Telekommunikation.

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Änderungen am BDSG 2009: Was ändert sich für Unternehmen und Datenschutzbeauftragte?

Am 01. September 2009 sind zahlreiche Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten. Der folgende Beitrag erläutert die wichtigsten Änderungen und benennt die Auswirkungen für die Praxis.

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Rechtliche Ausgestaltung einer IT-Betriebsvereinbarung

Es sollte mittlerweile für jedes Unternehmen eine Selbstverständlichkeit darstellen, den Angestellten in verbindlicher Art und Weise vorzugeben, in welcher Form die betriebseigenen Telekommunikationseinrichtungen (wie z.B. e-Mail, Internet, Telefon etc.) genutzt werden dürfen.

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Tipps für Auftraggeber für den Einsatz „freier Mitarbeiter“

Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter (human resources) sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für jeden Wirtschaftsteilnehmer. Doch Arbeitnehmer sind auch teuer. Müssen Sie doch auch bezahlt werden, wenn die Umsätze wegbrechen. Auch sind Sozialabgaben von derzeit gut 21% des Bruttoeinkommens (Arbeitgeberanteil) zu entrichten.

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