BVerfG: Stoppt Vorratsdatenspeicherung

BVerfG: Stoppt Vorratsdatenspeicherung
02.03.2010 | Lesezeit: 1 min

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tag die Vorratsdatenspeicherung wegen Verfassungswidrigkeit zunächst einmal gestoppt. Die Regelung sei nach Ansicht der Richter nicht mit dem  Telekommunikationsgeheimnis vereinbar. Denn Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt. Zudem mangele es an einer Datensicherheit. Insofern seien bisher erhobene Daten umgehend zu löschen. Die Vorratsdatenspeicherung ansich sei aber noch nicht vom Tisch – es besteht jedoch Nachbesserungszwang.

Mehr Infos hierzu sind in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu finden.

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1 Kommentar

C
Carl Hafner 03.03.2010, 06:36 Uhr
Was bedeutet das?
Heißt das, dass in Zukunft auch keine Abmahnung beim Up- bzw. Downloaden von Songs auf Filesharingplattformen kommen kann? Wenn ich's richtig verstanden habe, dürfte doch nun die IP-Adresse des Users nicht gespeichert und dieser somit nicht mehr zu lokalisieren sein. Ist das richtig?

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