BVerfG: Stoppt Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tag die Vorratsdatenspeicherung wegen Verfassungswidrigkeit zunächst einmal gestoppt. Die Regelung sei nach Ansicht der Richter nicht mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar. Denn Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt. Zudem mangele es an einer Datensicherheit. Insofern seien bisher erhobene Daten umgehend zu löschen. Die Vorratsdatenspeicherung ansich sei aber noch nicht vom Tisch – es besteht jedoch Nachbesserungszwang.
Mehr Infos hierzu sind in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu finden.
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