Artikel zum Thema „Abmahnrisiko, Onlinehandel“

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Ist eine abweichende Rücksendeadresse in der Widerrufsbelehrung zulässig?

Der ein oder andere Händler wünscht sich, dass Verbraucher bei einem Widerruf die Ware nicht an seine Geschäftsanschrift, sondern an eine spezielle Rücksendeadresse zurücksenden. Kann ich als Händler einfach eine abweichende Rücksendeadresse in meiner Widerrufsbelehrung hinterlegen? Was ist mit dem Widerrufsformular?

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OLG Frankfurt: „Acryl“ statt „Polyacryl“ bei Textilkennzeichnung zulässig

Wer online Textilien verkauft, muss im Angebot die enthaltenen Fasern kennzeichnen. Die Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung sind sehr formalistisch und schreiben genaue Bezeichnungen für die einzelnen Faserarten vor. Die Kurzform „Acryl“ für die Polyacrylfaser dürfte schon zu hunderten Abmahnungen geführt haben. Zu Unrecht, wie nun das OLG Frankfurt entschied.

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Neue Produktdatenblätter: Händler vor erweiterten Garantie-Informationspflichten?

Mit der Reform der Effizienzetiketten für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte ging für betroffene Händler bereits ein beträchtlicher Umstellungsaufwand einher. Weil die neuen Produktdatenblätter stets Informationen über bestehende Herstellergarantien enthalten und Händlern so als „Garantiewerbung“ zugerechnet werden können, sind sie nunmehr auch zur Bereitstellung umfänglicher Garantieinformationen verpflichtet.

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2021 kann kommen: Abmahnschutz mit Mehrwert

Auch und gerade in 2021 steht für uns wieder der Schutz der Onlinehändler im Fokus. Qualität steht dabei im Vordergrund: Die Fachanwälte der Kanzlei stellen die Pflege und Aktualität der Rechtstexte sicher. Und nicht nur das: Neben den Rechtstexten wurde der Leistungsumfang der Pakete stetig erweitert. Und so können wir Händlern neben der Rechtssicherheit auch umfangreichen weiteren Service rund um den eCommerce anbieten.

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Ist für Kleinunternehmer ein rechtssicherer Verkauf bei Amazon möglich?

Der Amazon-Marketplace ist ein interessantes Pflaster für den Einstieg in den Onlinehandel. Daher versuchen dort nicht selten auch Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG ihr Glück. Doch ist der Auftritt von Amazon überhaupt kompatibel für Verkäufer mit Kleinunternehmerstatus?

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Wenn die „Fakebestellung“ zum Wettbewerbsverstoß des Händlers führt

Scheinbestellungen unter Angabe von Daten Dritter gehören für Onlinehändler zum Alltag. Eine aktuelle Entscheidung des BGH macht deutlich, dass solche Fakebestellungen nicht nur lästig sind, sondern sogar einen Wettbewerbsverstoß des Händlers begründen können. Aus dem Opfer wird also ein Täter.

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Über 170 hilfreiche Leitfäden und praxisrelevante Muster für Mandanten

AGB-Mandanten der IT-Recht Kanzlei können neben abmahnsicheren Rechtstexten inklusive Aktualisierungsservice im Mandantenportal auch auf eine Vielzahl an Leitfäden und Handlungsanleitungen rund um den eCommerce zurückgreifen. Dieser exklusive Service wird ständig ausgebaut und erweitert.

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Regulierung und Abmahnwesen in Deutschland: Über das Ziel hinausgeschossen?

Seit Jahren sehen sich Onlinehändler einem immer dichter werdenden Dschungel an gesetzlichen Vorschriften ausgesetzt. Schon kleinste Formfehler und die Nichtbeachtung fragwürdiger Informationspflichten ziehen in vielen Fällen kostenträchtige Abmahnungen nach sich. Die IT-Recht Kanzlei bekommt seit Jahren – quasi an vorderster Front – Abmahnaufkommen und –gründe mit. Es stellt sich die Frage, ob die Regulierung inzwischen nicht sogar eine Gefahr für Innovation und wirtschaftliches Fortkommen darstellt.

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Fehlende Informationen zu bestehender Garantie: ein Dilemma für viele Onlinehändler

Das Thema Garantiewerbung ist seit Jahren ein Fallstrick für Onlinehändler. Wer aktiv mit einer Garantie wirbt, begibt sich oft in erhebliche Abmahngefahr. Doch nur die wenigsten wissen: Auch das Verschweigen bestehender Garantien stellt einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar – ein „Teufelskreis“ mit Sprengkraft für den Ecommerce!

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Auch 2019: Abmahnschutz mit Mehrwert

Mit ihren AGB-Schutzpaketen sichert die IT-Recht Kanzlei bereits seit 2006 Online-Präsenzen zahlreicher Online-Händler ab. Die Qualität und Aktualität des AGB-Pflegeservices wird dabei stets durch die Fachanwälte der Kanzlei gewährleistet. Der Leistungsumfang der Schutzpakete wurde über die Jahre stetig erweitert und bietet interessierten Händlern auch in diesem Jahr neben abmahnsicheren Rechtstexten viele hilfreiche Services rund um das Thema eCommerce.

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„Google Shopping“ und das Erfordernis von „Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien“

Es mehren sich Berichte von Onlinehändlern, dass Google die Sperrung des „Merchant Center-Konto“ androht bzw. eine Sperrung sogar bereits erfolgt ist. Dies betrifft damit auch die Teilnahme an „Google Shopping“. Google bemängelt dabei meist angeblich fehlende „Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien“.

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Auch 2018: Abmahnschutz mit Mehrwert

Mit ihren AGB-Schutzpaketen sichert die IT-Recht Kanzlei bereits seit 2006 Online-Präsenzen zahlreicher Online-Händler ab. Die Qualität und Aktualität des AGB-Pflegeservices wird dabei stets durch die Fachanwälte der Kanzlei gewährleistet. Der Leistungsumfang der Schutzpakete wurde über die Jahre stetig erweitert und bietet interessierten Händlern auch in diesem Jahr neben abmahnsicheren Rechtstexten viele hilfreiche Services rund um das Thema eCommerce.

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Happy birthday! 1 Jahr „Fairness im Handel“

Die Initiative "Fairness im Handel" der IT-Recht Kanzlei feierte kürzlich ihren 1. Geburtstag. Und man kann wirklich gratulieren: Es wurde bereits sehr viel erreicht - mehrere tausend Händler haben sich der Initiative angeschlossen und setzen damit ein gutes Signal, auch Nicht-Mitgliedern gegenüber. Und nicht nur die hohe Anzahl der Mitglieder ist erfreulich: Auch der starke Support aus dem e-commerce Umfeld stärkt die Initiative und bestätigt den Erfolg: Gemeinsam kann wirklich viel erreicht werden.

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FAQ zur Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten sowie zu den Informationspflichten nach dem ElektroG für Vertreiber

Das neugefasste ElektroG sieht für bestimmte Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten bereits seit einiger Zeit eine neue Rücknahmepflicht von Altgeräten (kurz: EAG) und neue Informationspflichten vor. Konkret bedeutet dies für betroffene Onlinehändler, dass diese Rücknahmemöglichkeiten für Altgeräte in zumutbarer Entfernung zu ihren jeweiligen Endkunden im gesamten Bundesgebiet nachweisen müssen und – insbesondere auf ihren Internetpräsenzen – gegenüber den privaten Haushalten bestimmte Informationspflichten erfüllen müssten.

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OLG Dresden: Bei der Online-Werbung mit TÜV-Siegeln ist ein Verweis auf die Fundstelle anzugeben

Mit Urteil vom 11.02.2014 (Az.: 14 U 1561/13) hat das OLG Dresden entschieden, dass für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Prüfsiegeln der für Testergebnisse geltende Maßstab heranzuziehen sei und die Nichtbereitstellung der jeweiligen Fundstelle zu den Umständen des Tests eine Irreführung nach §5a Abs. 2 UWG darstellt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Dresden.

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„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass umgehend eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es bei Rabatten vom „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preiswerbungsschlagwörter zusammengetragen – und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

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Abmahnrisiko im Onlinehandel: Der unversicherte Versand

Viele Onlinehändler stellen den Verbraucher beim Warenkauf über ihren Internetshop oder über eBay vor die Wahl: unversicherter oder versicherter Versand. Die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen ist jedoch irreführend und kann eine Abmahnung gegen den Verwender nach sich ziehen!

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