AGB für eine Online-Community: rechtliche Empfehlungen für Betreiber

AGB für eine Online-Community: rechtliche Empfehlungen für Betreiber
22.12.2014 | Lesezeit: 9 min

Online-Communities bieten ihren Nutzern eine Plattform für virtuelle Interaktion und den gegenseitigen Informationsaustausch. Derartige Netzwerke haben sich mittlerweile zu einem gewichtigen Bestandteil der elektronischen Kommunikation entwickelt und bieten nicht nur die Grundlagen für Diskussionsforen, sondern kommen zunehmend auch im B2B- und B2C-Bereich sowie in staatlichen Bildungsinstitutionen zum Einsatz. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Empfehlungen der IT-Recht Kanzlei in Bezug auf Nutzungsbedingungen für Online-Communities, lesen Sie mehr!

Betreiber von Communities haben dabei nicht nur eine Verwaltungs-, sondern auch eine Ordnungsfunktion inne, deren Ausübung für die Vermeidung von Streitpotential und die Gewährleistung geregelter Abläufe essentiell ist. Wie rechtliche Regularien hier unterstützend herangezogen werden sollten und welche konkreten Rechtspflichten zu beachten sind, ist Thema dieses Beitrags.

I. Grundlegendes

Nach ständiger Rechtsprechung kommt Betreibern von Online-Communities ein sogenanntes „virtuelles Hausrecht“ zu, das sie dazu befähigt, bindende Nutzungsregeln aufzustellen und etwaige Zuwiderhandlungen angemessenen Konsequenzen zuzuführen (LG Bonn, Urteil v. 10.11.1999 – Az. 10 O 457/99; LG München I, Beschluss v. 25.10.2006 – Az. 30 O 11973/05). Insbesondere ist es Betreiber gestattet, bei Verstößen gegen die Regelungen einzelnen Nutzern die Grundlage zur Interaktion zu entziehen, sie aus der Community auszuschließen oder anstößige Beiträge zu entfernen.

Das Aufstellen von Nutzungsbedingungen dient allerdings nicht nur als Rahmen einer friedlichen, zweckorientierten Kommunikation und als Grundlage für maßregelndes Eingreifen, sondern vermag gleichzeitig, Haftungsrisiken des Betreibers zu minimieren.

Dieser eröffnet als Diensteanbieter Dritten nämlich die Möglichkeit, eigene Beiträge mit individuellen Inhalten innerhalb des von ihm verwalteten Netzwerkes zu veröffentlichen und kann somit unter gewissen Voraussetzungen für rechtswidrige Handlungen oder rechtsverletzende User-Contents verantwortlich gemacht werden.

Zwar wird in der Rechtsprechung weitgehend einhellig anerkannt, dass es dem Betreiber nicht auferlegt werden kann, sämtliche veröffentliche Inhalte kontinuierlich auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Sobald er von potentiellen Rechtsverletzungen aber Kenntnis erlangt, besteht eine Rechtspflicht zum Handeln, deren Außerachtlassen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche Dritter begründen kann (BGH, Urteil v. 27.03.2007 - Az. VI ZR 101/06; BGH, Beschluss v. 14.05.2013 - Az. VI ZR 269/12).

Zwar kann dem Einstellen rechtswidriger Drittinhalte durch präventive Nutzungsbedingungen vorgebeugt werden. Auf der anderen Seite aber hat der Betreiber selbst Rechtspflichten einzuhalten, die dem Schutz der Community-Nutzer zu dienen bestimmt sind und deren unzulängliche Umsetzung eigene Rechtsverstöße begründen kann.

Welche Ansätze und Regelungspunkte in Nutzungsbedingungen unbedingt beachtet werden sollten und welche spezialgesetzlichen Informationspflichten den Betreiber zusätzlich treffen, wird im Folgenden dargestellt:

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II. Nutzungsbedingungen/ ratsame Regelungspunkte

Nutzungsbedingungen in Online-Communities sind unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung stets als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu qualifizieren. Um deren Durchsetzung und die Geltung als Vertragsgrundlage der Portalnutzung zu garantieren, ist zwingend erforderlich, dass der sich anmeldende User vor der verbindlichen Anmeldung über die Bedingungen in Kenntnis gesetzt wird und diesen aktiv (per „Opt-In“) zustimmt.

Dies geschieht regelmäßig im Rahmen einer Interface-Lösung, welche nur beim Setzen eines Häkchens hinter dem Text „Ich habe die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese“ den Weg für weitere Anmeldungsschritte frei macht.

Weil die Nutzungsbedingungen nicht Gegenstand individueller Verhandlungen sind, sondern vom Betreiber vielmehr einseitig formuliert und vorausgesetzt werden, unterliegen sie als AGB der Inhaltskontrolle der §§305, 307 ff BGB. Es ist zwingend zu empfehlen, den Regelungsgehalt auf etwaige Verstöße gegen geltendes AGB-Recht hin zu kontrollieren, da nicht rechtskonforme und somit unwirksame Bestimmungen nicht zum Bestandteil des jeweiligen Vertrages werden (und unter Umständen abgemahnt werden können). Insbesondere erfolgt zu Lasten des Betreibers im Falle der Unwirksamkeit keine Reduktion auf wortlautlich wirksame Teile einer Klausel. Vielmehr fällt diese als Ganzes weg.

Bestimmungen über folgende Inhalte sind dringend zu empfehlen:

1.) Berechtigte Nutzer/ Zielgruppe

Ist die Community nicht jedem Nutzer unabhängig von Qualifikation, Status oder Alter gleichermaßen zugänglich, sollte dies ausdrücklich angeführt werden. Insbesondere kann ein vorgeschriebenes Mindestalter aus Jugendschutzgründen immer dann ratsam sein, wenn die Veröffentlichung jugendgefährdender oder nicht jungendfreier Inhalte nicht ausgeschlossen werden kann.

2.) Leistungsgegenstand

Unabhängig von der Entgeltlichkeit der Nutzung sollte angeführt werden, welche wesentlichen Dienste und Funktionen die Community bereithält.
Wird die Nutzung an eine Zahlungspflicht geknüpft, ist die Beschreibung der zur Verfügung stehenden Plattformleistungen zwingend notwendig.

3.) Anmeldeprozess/Registrierung

Unter diesem Punkt sollten die einzelnen für eine erfolgreiche Anmeldung notwendig durchzuführenden Schritte dargestellt werden. Gleichzeitig sollten Informationen über die beim Nutzer in Rahmen der Registrierung erhobenen und gespeicherten Daten bereitgestellt werden.

4.) Entgeltlichkeit

Erforderlich ist der Hinweis auf die Ent- oder Unentgeltlichkeit der Community-Nutzung. Wird der Zugang an eine Zahlungspflicht geknüpft, sind die Einzelheiten der Kostenberechnung, die akzeptierten Zahlungsmethoden sowie die zeitlichen und prozeduralen Details der Erhebung darzustellen.
Ist der allgemeine Zugang kostenlos, jedoch einzelne Dienste nur gegen Entgelt verfügbar, sollte eine klar abgrenzende Auflistung der kostenfreien und kostenpflichtigen Leistungen ausgewiesen werden.

5.) Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte

Essentiell für das Gedeihen und die Funktionsfähigkeit der Plattform sind Bestimmungen, welche die an den Beiträgen entstandenen Urheberrechte der Nutzer dem Betreiber im Sinne des §34 UrhG übertragen. Die Reichweite der Rechteeinräumung sollte grundsätzlich die Interessen der Nutzer berücksichtigen, um den Eindruck einer Rechteausbeutung und damit einhergehende Nutzerproteste zu vermeiden, sollte aber den wirtschaftlichen Einsatz der Inhalte (etwa zur Bewerbung der Plattform in Drittmedien, Apps oder anderen Anwendungen ) gewährleisten.
Wird insofern vom Übertragungsrecht Gebrauch gemacht, ist darüber zu informieren, wie und wo die eingeräumten Nutzungsrechte eingesetzt werden.

6.) Zulässige Inhalte und Verhaltenskodizes

Zur Minimierung eigener Haftungsrisiken (s.o.) wird zwingend geraten, Bestimmungen über grundsätzlich erwünschte und ausdrücklich verbotene Inhalte in die Nutzungsbedingungen zu integrieren.

Verboten sollten insbesondere sein:

  • unwahre Tatsachenbehauptungen über Personen (besonders solche, die als Verleumdungen den sozialen Achtungsanspruch schmälern), Beleidigungen
  • strafrechtlich sanktionierbare Handlungen (Verbreitung bestimmter pornographischer Inhalte, rassistische Äußerungen, Hetzaufrufe etc.)
  • das Einstellen nicht jugendfreier Inhalte (bei Communities mit Nutzern unter 18 Jahren)
  • Verletzungen fremder Datenschutzrechte
  • die unberechtigte Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke (Texte, Bilder, Videosequenzen, Musik etc.)
  • die Verletzung von persönlichkeitsbezogenen Bildrechten, z.B. die Veröffentlichung von Abbildungen fremder Personen ohne deren Zustimmung (vgl. §22 KUG)

Diese Liste ist nicht abschließend und kann je nach der Zielsetzung und den konkreten Funktionen einer Community erweitert werden.
Unabdinglich ist daneben die Ausweisung bestimmte Verhaltensregeln, deren Einhaltung ein friedliches Miteinander gewährleistet und die Zweckdienlichkeit der Plattform garantiert. Die konkrete Ausgestaltung hängt von den einschlägigen Nutzergruppen der Community ab, sollte aber zumindest Bestimmungen über eine normübliche „Netiquette“ und die Zulässigkeit von nutzerbedingten Werbemaßnahmen enthalten.

7.) Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen

In einem nächsten Schritt sollten die vom Betreiber im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Inhalts- und Kodexbestimmungen zu ergreifenden Maßnahmen erläutert werden.

Um Vorwürfen einer unangemessenen Zensur vorzubeugen, empfiehlt sich ein abgestuftes Reaktionssystem, das als unmittelbare Konsequenz des Verstoßes zunächst die Löschung des fraglichen Inhalts, bei erneuter Zuwiderhandlungen oder einem gesteigerten Schweregrad des Verschuldens eine Verwarnung des Nutzers und als „ultima ratio“ den Ausschluss des Nutzers aus der Community bzw. die Löschung des Nutzerprofils vorsieht.

8.) Regressansprüche

Weil Betreiber von Communities ab Kenntnis von durch Nutzer eingestellten Inhalten auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden können (s.o.), empfiehlt sich eine Klausel, die den Regress beim Nutzer als ursprünglichem Rechtsverletzer vorsieht. Unter Berufung auf diese Bestimmungen können so gegebenenfalls vor allem Zahlungsforderungen Dritter und etwaige Rechtsverfolgungskosten auf den Nutzer abgewälzt werden.

9.) Haftungsausschluss und Gewährleistung

In einem weiteren Punkt sollten Gewährleistungsansprüche des Nutzers für Mängel und der Haftungsmaßstab geregelt werden. Oftmals werden hier Bestimmungen aufgenommen, welche nach gesetzlichen Vorschriften die Haftung einschränken oder befristen.
Bestimmte gesetzliche Wertungen, die in §309 Nr. 7, Nr. 8 BGB ausgeprägt sind, dürfen hierbei allerdings nicht unterlaufen werden. Wird die Haftung unangemessen beschränkt oder unberechtigterweise ausgeschlossen, hat dies die Unwirksamkeit der Klausel als Ganzes zur Folge.

10.) Kündigung

Ratsam sind Bestimmungen, die die formellen und materiellen Voraussetzungen einer Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Nutzer einerseits und durch den Betreiber anderseits ausweisen. Gegebenenfalls können auch Hinweise zu dem Prozedere der Abwicklung erforderlich seien. Zu differenzieren ist zudem zwischen den zwei darzustellenden Möglichkeiten der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung.

11.) Änderungsvorbehalt

Weil häufig mit zunehmender Betriebszeit der Bedarf zur Anpassung der Bestimmungen auf neue Entwicklungen oder eine geänderte Rechtslage entstehen kann, empfiehlt sich ein Änderungsvorbehalt, der die Änderungen unabhängig von deren Billigung durch den Nutzer möglich macht.
Wird auf einen solchen Vorbehalt verzichtet, müsste jeder Nutzer den Modifikationen per Opt-In individuell zustimmen.

12.) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Unbedingt zu empfehlen ist ein Hinweis auf das zwischen dem Plattformbetreiber und den Nutzern geltende (nationale) Recht. Gleichermaßen sollte der Gerichtsstand, der regelmäßig dem Firmensitz des Plattformbetreibers entsprechen wird, angeführt werden, um im Falle von Rechtsstreitigkeiten Vorladungen von Gerichten in anderen Städten vorzubeugen.

III. Datenschutzbestimmungen

Weil der Betreiber einer Community als Diensteanbieter nach § 2 Nr. 1 des Telemediengesetzes (TMG) zu qualifizieren ist, ist er rechtlich verpflichtet, nach Maßgabe der §§ 12,13 TMG eine Einwilligung des Nutzers in die Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzuholen und zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten zu unterrichten.

Wichtig ist, dass insbesondere auch auf die Verwendung von Social Media Plugins („Facebook-Like-Button“, „Google +1“ etc.), deren Bereitsteller und die ihnen immanenten Datenerhebungsprozesse hingewiesen werden muss.

IV. Impressum

Soweit es sich – wie in den meisten Fällen – bei der Bereitstellung der Community-Plattform um eine geschäftsmäßige Tätigkeit handelt, sind Informationen zur Identität des Betreibers und Kontaktmöglichkeiten nach Maßgabe des §5 Abs. 1 TMG zwingend erforderlich.

Es besteht insofern die Pflicht zur Anführung eines Impressums, das leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig abrufbar verfügbar zu halten ist.

Im Rahmen des Impressums sind insbesondere folgende Angaben anzuführen

  • der Name und die Anschrift der Niederlassung (bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, die Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen)
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Mailadresse
  • Sofern vorhanden das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister und die entsprechende Registernummer

V. Fazit

Während Betreiber von Online-Communities bestimmte gesetzliche Informationspflichten mit Blick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten und gewisse Identitätsangaben zwingend einzuhalten und umzusetzen haben, stellen die Nutzungsbedingungen ein optionales, aber zwingend zu empfehlendes Regelwerk dar. Indem Sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen qualifiziert sind, sind sie von den Nutzern zwingend zu befolgen und können Zuwiderhandlungen wirksamen Konsequenzen zuführen. Gleichzeitig sind sie aber geeignet, das Haftungsrisiko des Community-Betreibers in erheblichem Maße zu reduzieren.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
© Rudie - Fotolia.com

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