YouTube: Ist es erlaubt oder wie ist es erlaubt, Videos von YouTube in Online-Shops einzubinden?
Für viele Online-Shop-Betreiber stellt sich die Frage, ob sie Videos, die (scheinbar) vom Hersteller der von ihnen vertriebenen Produkte auf YouTube eingestellt wurden, auf ihre Online-Shop-Webseite einbetten dürfen. Ein Link hierfür wird von YouTube sogar angeboten und generiert.
Dies ist unseres Erachtens nicht möglich, da es gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube verstößt.
Zwar räumt derjenige, der ein Video (eine sog. Nutzerübermittlung) bei YouTube einstellt, jedem Nutzer der Website (Besucher) ein Nutzungsrecht an dem Video ein. Jedoch besteht dieses Nutzungsrecht nur in dem Umfang, den die Funktionalität der Website und die Nutzungsbestimmungen erlauben.
(vgl. Ziffer 10.1. B. der Nutzungsbedingungen: Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie
A. …
B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.…)
Auch wenn die Funktionalität der Webseite durch die Zurverfügungstellung einer Einbettungsfunktion ein Einbetten ermöglicht, verbieten die Nutzungsbedingungen eine kommerzielle Nutzung.
(vgl. Ziffer 6.1 E. der Nutzungsbedingungen:
Sie erklären sich damit einverstanden, die Webseite oder irgendwelche Dienste (einschließlich des YouTube-Players) nicht für irgendwelche kommerziellen Zwecke zu nutzen, ohne zuvor durch YouTube schriftlich dazu autorisiert worden zu sein.)
Da die Einbettung der Produktvideos in einen Online-Shop eine kommerzielle Nutzung ist, ist ein solches Vorgehen grundsätzlich nicht möglich.
Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich?
Ziffer 6.1.E der Nutzungsbedingungen sieht aber die Möglichkeit vor, dass YouTube einem Nutzer eine kommerzielle Nutzung schriftlich gestattet.
Somit sollten Sie sich mit Ihrem Begehren an YouTube wenden und eine Gestattung erwirken. Im Rahmen dieser sollten Sie sich zur Sicherheit auch von Ziffer 6.1.I. der Nutzungsbedingungen befreien lassen, welche wie folgt lautet: Sie erklären sich damit einverstanden, die Webseite und die Dienste (unter Einschluss der Kommentare und Email-Funktionen der Webseite) nicht für die Anbahnung von Geschäften im Zusammenhang mit Handel oder einem gewerblichen Unternehmen zu nutzen.
Wenn Sie die Genehmigung erhalten haben, müssten Ihre Webseiten, die den YouTube-Player enthalten, einen herausgehobenen Link zurück auf die Webseite von YouTube vorhalten.
(vgl. Ziffer 6.1 F. der Nutzungsbedingungen: Sofern Sie den YouTube-Player auf Ihrer Webseite nutzen, müssen Sie auf den Seiten, die den YouTube-Player enthalten, einen herausgehobenen Link zurück auf die Webseite vorhalten, und dürfen den YouTube-Player in keiner Weise modifizieren.)
Ob und wie YouTube derartige Gestattungen erlaubt, ist uns nicht bekannt.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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7 Kommentare
vielen Dank für die Auslegung. Das dachte ich mir schon. Aber da der Artikel schon etwas älter ist, die Frage, wie es denn heute ist? Ich glaube die Nutzungsbedingungen haben sich nicht signifikant geändert, oder wie ist es heute?
Damit die Hauptfrage: Darf man eine kommerzielle Website betreiben und diese mit vielen eingebetteten YouTube-Werbevideos (Rechte vorhanden) bestücken???
Wenn man nach dem Gewohnheitsrecht gehen würde, wäre es erlaubt, denn quasi jeder macht das ja einfach. Und wie ist dann 6.1Eiii zu verstehen: "Nicht erfasst werden soll dagegen...das Unterhalten eines originalen Kanals auf der Webseite mit dem Ziel, ein geschäftliches oder künstlerisches Unternehmen zu fördern..."
Und: Haben Sie mittlerweile Erkenntnisse/Beispile, ob/wo YouTube Ihrem Vorgehensvorschlag zustimmte? Wenn ja, mit welchen (wohl immensen) Kosten ist hier zu rechnen?
Vielen, vielen Dank (sicherlich im Namen sehr vieler User) und viele Grüße
Thomas
Überhaupt meine ich damit ist es erlaubt News in einen Onlineshop zu stellen also z.B man handelt mit CDs darf ich dann Musiknews reinstellen.
Interessanter Artikel.
Ich biete in meinem Shop Handys an. iPhones, Nokia Handys usw. Wenn ich ein Herstellervideo, z.B. von Apple finde, darf ich das dann in meinen Shop einbauen, bzw. als Werbung schalten?
Vielen Dank,
Larissa
Es geht im wesentlichen um die Veränderung bzw. Weitervermarktung der Videos, dass ist nämlich nicht erlaubt.