LG Stuttgart: Die Klausel "versicherter Versand" ist wettbewerbswidrig

LG Stuttgart: Die Klausel "versicherter Versand" ist wettbewerbswidrig
17.07.2008 | Lesezeit: 1 min

Das LG Stuttgart entschied durch Beschluss vom 26.06.2008 (Az. 35 O 66/08), dass es wettbewerbswidrig sei, gewerbliche Warenangebote im Internet mit dem Hinweis "versicherter Versand" zu bewerben.

So werde hierbei im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs, bei dem der Unternehmer ohnehin das Transportrisiko zu tragen habe, mit Selbstverständlichkeiten geworben, die den Verbraucher damit in die Irre führen würden.

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1 Kommentar

K
Klaus 13.02.2009, 15:59 Uhr
Versicherter Versand Pflicht für gewerbliche Anbierter?
Hallo, ich möchte bald auf ebay als gewerblicher Anbieter Waren vertreiben. Bedeutet das für mich, dass ich als gewerblicher Anbieter verpflichtet bin versichert zu versenden, allerdings damit nicht explizit werben darf? oder kann ich die ware auch unversichert versenden, solange ich dem kunden nichts anderes verspreche?

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