Abmahnung Robert Franzen: Bambus keine zulässige Textilkennzeichnung
Nach Informationen, die der IT-Recht Kanzlei vorliegen, verschickt Herr Robert Franzen seit einigen Monaten Abmahnungen an Online-Händler, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien die Materialbezeichnung Bambus nutzen.
Der IT-Recht Kanzlei liegen derzeit bereits sieben solcher Abmahnungen vor.
Hinweis: Auch andere Abmahner machen sich die Tücken des Textilkennzeichnungsgesetzes zu Nutze und mahnen Online-Händler ab, die beim Verkauf ihrer Textilien etwa
- "Bambus" oder
- "Meryl" oder
- "Spandex" oder
- "Lycra"
als Materialbezeichnung angegeben haben.
Moniert wird jeweils, dass dies Materialbezeichnungen seien, die nicht mit den Begriffsvorgaben des Textilkennzeichnungsgesetzes in Einklang stünden.
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1 Kommentar
Die von mir vertriebenen "Bamboo Polos" von Green Concept werden in Deutschland nach Google-Recherche zu 99% mit der Kennzeichnung "100% Bambus" vertrieben.
Wo werden hier Mitbewerber geschädigt? Muss jetzt bei jedem in Deutschland vertriebenen Poloshirt dieses Herstellers das eingenähte Label entfernt werden, weil es die Kennzeichnung "100% Bamboo" enthält?
Ich unterstütze keine vorsätzlichen Täuschungen, aber wer stoppt endlich diesen Abmahn-Irrsinn?