Wie kennzeichnet man Bleikristalle und Kristallgläser richtig? – FAQ der IT-Recht Kanzlei
Ja, tatsächlich. Es gibt ein Gesetz zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas (KrGlasKennzG). Was ist hier zu beachten? Wann darf etwa mit der Bezeichnung „Kristallglas“ geworben werden? Die IT-Recht Kanzlei klärt die wichtigsten Fragen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Frage: Bei welchen Glaswaren ist das KrGlasKennzG überhaupt zu beachten?
- 2. Frage: Was ist ein Hochbleikristall und wie ist dieses (auch im Internet) zu kennzeichnen?
- 3. Frage: Was ist ein Bleikristall und wie ist dieses (auch im Internet) zu kennzeichnen?
- 4. Frage: Was ist ein Preßbleikristall und wie ist dieses (auch im Internet) zu kennzeichnen?
- 5. Frage: Was ist ein Kristallglas und wie ist dieses (auch im Internet) zu kennzeichnen?
- 6. Frage: Welche Symbole dürfen beim Verkauf der oben genannten Kristalle und Gläser verwendet werden?
- 7. Frage: Wann findet das KrGlasKennzG keine Anwendung?
- 8. Frage: Welche Konsequenzen hat es, wenn man sich nicht an die Vorgaben des KrGlasKennzG hält?
1. Frage: Bei welchen Glaswaren ist das KrGlasKennzG überhaupt zu beachten?
Die Vorschriften dieses Gesetzes sind anzuwenden auf Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zum Ausschmücken von Wohnungen und zu ähnlichen Zwecken; ausgenommen sind Würfel, Steinchen, Plättchen für Mosaike und zu ähnlichen Zierzwecken, Phantasiewaren aus lampengeblasenem Glas, Kunstverglasungen, Spiegelglas, Spiegel, Glaswaren für Beleuchtung und Gehäuse für Uhren.
2. Frage: Was ist ein Hochbleikristall und wie ist dieses (auch im Internet) zu kennzeichnen?
Ein Hochbleikristall ist ein Glas, das mindestens 30 vom Hundert Bleioxyd (PbO) enthält, eine Dichte von mindestens 3,00 hat und dessen auf den Natrium-D-Strahl bezogene Brechungszahl mindestens 1,545 beträgt.
Wer Hochbleikristalle gewerbsmäßig in den Verkehr bringt oder für diese wirbt, hat bei einer Kennzeichnung der Glasart die folgenden Bezeichnungen zu verwenden:
"Hochbleikristall 30 v.H."
"Full lead crystal 30 v.H."
"Cristal Superieur 30 v.H."
"Cristallo Superiore 30 v.H."
"Volloodkristal 30 v.H."
"Krystal 30 v.H."
Zusätzlich zu einer dieser Bezeichnungen darf die Kennzeichnung der Glasart in einer anderen Sprache erfolgen.
Wichtig: Für Erzeugnisse, die die oben aufgeführten Merkmale nicht aufweisen, darf die Bezeichnung „Hochbleikristall“ oder mit diesen verwechselbare Bezeichnungen nicht verwendet werden.
3. Frage: Was ist ein Bleikristall und wie ist dieses (auch im Internet) zu kennzeichnen?
Ein Bleikristall ist ein Glas, das mindestens 24 vom Hundert Bleioxyd (PbO) enthält, eine Dichte von mindestens 2,90 hat und dessen auf den Natrium-D-Strahl bezogene Brechungszahl mindestens 1,545 beträgt.
Wer Bleikristalle gewerbsmäßig in den Verkehr bringt oder für diese wirbt, hat bei einer Kennzeichnung der Glasart die folgenden Bezeichnungen zu verwenden:
"Bleikristall 24 v.H."
"Lead crystal 24 v.H."
"Cristal au Plomb 24 v.H."
"Cristallo al Piombo 24 v.H."
"Loodkristal 24 v.H."
"Krystal 24 v.H."
Zusätzlich zu einer dieser Bezeichnungen darf die Kennzeichnung der Glasart in einer anderen Sprache erfolgen.
Wichtig: Für Erzeugnisse, die die oben aufgeführten Merkmale nicht aufweisen, darf die Bezeichnung „Bleikristalle“ oder mit diesen verwechselbare Bezeichnungen nicht verwendet werden.
4. Frage: Was ist ein Preßbleikristall und wie ist dieses (auch im Internet) zu kennzeichnen?
Ein Preßbleikristall (Bleikristall gepreßt) ist ein gepreßtes Glas, das mindestens 18 vom Hundert Bleioxyd (PbO) enthält, eine Dichte von mindestens 2,70 hat und dessen auf den Natrium-D-Strahl bezogene Brechungszahl mindestens 1,520 beträgt.
Wer Preßbleikristalle gewerbsmäßig in den Verkehr bringt oder für diese wirbt, hat bei einer Kennzeichnung der Glasart die folgenden Bezeichnungen zu verwenden:
"Preßbleikristall"
"Bleikristall gepreßt"
(wobei beide Wörter in
gleichem Schriftbild
erscheinen müssen)
Zusätzlich zu einer dieser Bezeichnungen darf die Kennzeichnung der Glasart in einer anderen Sprache erfolgen.
Wichtig: Für Erzeugnisse, die die oben aufgeführten Merkmale nicht aufweisen, darf die Bezeichnung „Preßbleikristall“ oder mit diesen verwechselbare Bezeichnungen nicht verwendet werden.
5. Frage: Was ist ein Kristallglas und wie ist dieses (auch im Internet) zu kennzeichnen?
Ein Kristallglas ist ein Glas, das entweder
a) Bleioxyd (PbO), Bariumoxyd (BaO), Kaliumoxyd (K2O) oder Zinkoxyd (ZnO) allein oder zusammen in Höhe von mindestens 10 vom Hundert enthält, eine Dichte von mindestens 2,45 hat und dessen auf den Natrium-D-Strahl bezogene Brechungszahl mindestens 1,520 beträgt.
oder
b) Bleioxyd (PbO), Bariumoxyd (BaO) oder Kaliumoxyd (K2O) allein oder zusammen in Höhe von mindestens 10 vom Hundert enthält, eine Dichte von mindestens 2,40 und eine Oberflächenhärte nach Vickers von 550 ± 20 hat.
Wer Kristallgläser gewerbsmäßig in den Verkehr bringt oder für diese wirbt, hat bei einer Kennzeichnung der Glasart die Bezeichnung "Kristallglas" zu verwenden. Zusätzlich zu dieser Bezeichnung darf die Kennzeichnung der Glasart in einer anderen Sprache erfolgen.
Wichtig: Für Erzeugnisse, die die oben aufgeführten Merkmale nicht aufweisen, darf die Bezeichnung „Kristallglas“ oder mit diesen verwechselbare Bezeichnungen nicht verwendet werden.
6. Frage: Welche Symbole dürfen beim Verkauf der oben genannten Kristalle und Gläser verwendet werden?
Hochbleikristall und Bleikristall: Es darf ein rundes goldfarbenes Etikett mit einem Durchmesser von mindestens 1 cm verwendet werden.
Kristallglas: Es darf ein quadratisches silberfarbenes Etikett mit einer Seitenlänge von mindestens 1 cm verwendet werden.
Kristallglas: Es darf ein gleichseitiges silberfarbenes Dreieck mit einer Seitenlänge von mindestens 1 cm verwendet werden.
Übrigens: Die Symbole und die Bezeichnungen (s.o.) dürfen auf demselben Etikett angebracht werden.
Wichtig: Für Erzeugnisse, die die oben aufgeführten Merkmale (vgl. Frage 2-5) nicht aufweisen, dürfen die genannten Symbole nicht verwendet werden.
7. Frage: Wann findet das KrGlasKennzG keine Anwendung?
Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Erzeugnisse, die
1. ausgeführt (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 des Außenwirtschaftsgesetzes) oder sonst aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden oder hierfür bestimmt sind,
2. unter zollamtlicher Überwachung durchgeführt (§ 4 Abs. 2 Nr. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes) oder sonst durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes befördert werden,
3. zur Lagerung in Freihäfen oder in Zollgutlagern eingeführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht und im Anschluß daran wieder ausgeführt oder sonst aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden,
4. zur Veredelung unter zollamtlicher Überwachung eingeführt und danach wieder ausgeführt werden.
8. Frage: Welche Konsequenzen hat es, wenn man sich nicht an die Vorgaben des KrGlasKennzG hält?
Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Zudem sind Abmahnungen denkbar. Bisher ist der IT-Recht Kanzlei zum Thema Kristallkennzeichnung ein Urteil des LG Frankfurt bekannt. So sei es unzulässig, im geschäftlichen Verkehr in der Werbung für und bei Bezeichnung der Glasart von Kristallgläsern die Bezeichnung "Echtkristall" zu verwenden (Urteil vom 13.09.2000, Az. 3/12 O 113/99).
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3 Kommentare
Gibt es dafür eine Ihrer Zuordnungen?
Die Firma Ambros Glas-Design habe ich so verstanden, daß es sich bei vor 1970 angefertigtem Lüsterbehang um Hochbleikristall handelt.
RoHS bezieht sich schlieslich auf das gesamte Produkt, in den Ausnahmeregelungen für Blei ist Bleikristall auch nicht genannt.