"Keine Marke" wird nicht mehr als Markenbezeichnung akzeptiert
Wie die Firma "take-e-way GmbH" in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, führt die Stiftung EAR ab sofort keine Markenregistrierung für Hersteller bzw. Gerätearten nach dem ElektroG mehr mit der Bezeichnung "keine Marke" durch.
Grund für die Entscheidung - so die take-e-way-GmbH - sei, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Ansbach, welches für Entscheidungen der Stiftung EAR allein erstinstanzlich in Deutschland zuständig ist, eine Registrierung mit der Markenbezeichnung „keine Marke“ sowie vergleichbaren Bezeichnungen (wie z.B. „ohne“, „keine“, „no-name“) rechtswidrig wäre und damit nicht erfolgen dürfe.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
knipseline / PIXELIO
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare