LG Arnsberg: Werbung für heilende Wirkung eines Aufenthalts in sog. Heilstollen ist irreführend
Das LG Arnsberg hat mit Urteil vom 25.01.2007 (Az. 8 O 93/06) entschieden, dass die Werbung für einen Aufenthalt in einem ehemaligen Schieferstollen mit der heilenden Wirkung bei Atemwegs- und Hauterkrankungen und Allergien irreführend sei, wenn die beworbene Wirkweise des Stollens nicht wissenschaftlich gesichert ist.
Nicht gesichert in diesem Sinne sei die beworbene Heilwirkung, wenn sich Prüfberichte nur mit der Luftqualität in dem Stollen und da vorrangig mit der Staubbelastung befassen und nicht damit, ob und wie die festgestellten Luftverhältnisse auf Atemwegs- und Hauterkrankungen sowie Allergien wirken.
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