Nicht vergessen: Energieetikettierung für Haushaltslampen
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Aktuellere Informationen zum Thema finden Sie hier: "Verkauf von Lampen "
Die Firma electronicland24 mahnt nach wie vor zahlreiche Online-Händler ab, die angeblich gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verstoßen. Was viele Händler nicht wissen: Auch Haushaltslampen können kennzeichnungspflichtig im Sinne der EnVKV sein.
Die Kennzeichnungspflicht gilt dabei für mit Netzspannung betriebene Haushaltslampen (Glühlampen und Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät) und Haushaltsleuchtstofflampen (einschließlich ein- und zweiseitg gesockelte Lampen und Lampen ohne integriertes Vorschaltgerät), selbst wenn diese nicht zur Verwendung im Haushalt vermarktet werden.
Hinweis: Wenn das Gerät vom Endverbraucher demontiert werden kann, ist die "Lampe" (für die die Kennzeichnungspflicht besteht) die eigentliche Lichtquelle.
Welche Lampen sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen?
- Lampen mit einem Lichtstrom von über 6500 Lumen (lm)
- Lampen mit einer Leistungsaufnahme von unter 4 Watt (W)
- Reflektorlampen
- Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z.B. Batterien, vermarktet werden
- Lampen, die nicht in erster Linie für die Erzeugung sichtbaren Lichts (im Wellenlängenbereich zwischen 400 und 800 nm) vermarktet werden
- Lampen, die als Teil eines Gerätes vermarktet werden, dessen Hauptverwendungszweck nicht die Erzeugung von Licht ist. Wenn die Lampe jedoch getrennt zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten oder ausgestellt wird (z.B. als Ersatzteil), fällt sie wieder unter die Kennzeichnungspflicht.
Notwendige Kennzeichnung von Lichtquellen
Modellname/-kennzeichen der Lichtquelle / Gerätetyp
Leistungsdaten:
→ Energie-Effizienzklasse: z.B. B
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).
→ Lichtstrom der Lampe:*z.B. 1000 Lumen*
Lichtstrom der Lampe, ausgedrückt in Lumen (lm), ermittelt nach dem Prüfverfahren, das in Artikel 1 Absatz 4 der Durchführungs-Richtlinie 98/11/EG festgelegt ist
→ Leistungsaufnahme: z.B. 40 Watt
Eingangsleistungsaufnahme der Lampe, ausgedrückt in Watt (W), ermittelt nach demselben Prüfverfahren
→ Mittlere Nennlebensdauer der Lampe: z.B. 1100 h
Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, ausgedrückt in Stunden (h), ermittelt nach demselben Prüfverfahren. Wenn im Katalog keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht werden, kann diese Angabe entfallen.
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Rike / Pixelio
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5 Kommentare
auch unter die ENVKV fallen.