Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?
Ist der folgende Hinweis eines eBay-Händlers abmahnbar?:/"Die eBay-Gebühren übernehmen selbstverständlich wir."/
- Das Oberlandesgericht Hamm ist jedenfalls der Ansicht (vgl. Urteil vom 17.11.2009, Az. 4 U 148/09), dass insoweit keine Irreführung des durchschnittlich aufmerksamen und verständigen Verbrauchers vorliege. Zwar handele es sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Die Selbstverständlichkeit der Gebührenübernahme werde aber auch zum Ausdruck gebracht, so dass die angesprochenen Interessenten nicht mehr meinen können, es gehe hier um eine besondere Vergünstigung durch den eBay-Händler, die Mitbewerber nicht bieten. Gerade auch die Stellung des Hinweises ohne Hervorhebung mitten unter anderen Hinweisen ändere nichts daran, dass die Verbraucher nicht getäuscht würden.
- Dagegen hielt das OLG Hamburg (Beschluss vom 12.09.2007 - Az. 5 W 129/07) die Werbung „ebay ich, Versand der Käufer“ für einen nicht nur unerheblichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. So handle es sich hier um eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da bereits aus den eBay-AGB verbindlich folge, dass der Verkäufer die eBay-Gebühren zu übernehmen habe. Eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten werde auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass es Anbieter gibt, die Rechts- oder Vertragsbedingungen – hier die eBay-Bedingungen –, nicht beachten. Vielmehr werde der Verstoß noch verstärkt und könne nicht mehr als Bagatellverstoß i.S.d. § 3 UWG angesehen werden, wenn der Anbieter eine solche Werbung durch einen hervorgehobenen Hinweis (hier: animierte Grafik "Keine eBay-Gebühr") besonders herausstellt.
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4 Kommentare
das wiederum ist Qatsch!
Schon mal was gehört von Preiskonkurenz?
Es gibt auch EBayer, die vielleicht nur 1-2 Euro am Artikel verdienen/übrig haben, da sie bei höheren Preisen ganz und gar chancenlos wären und n u r auf ihren eigenen Kosten sitzenbleiben würden.
Das mit der Umlage der eBay-Gebühren auf den Käufer ist völliger Blödsinn, da jeder VK ja wohl errechnen muß, ob überhaupt noch ein Verdienst (bei großem Zeitaufwand) bleibt.
Vordergründig sicherlich, denn die monatliche ebay Rechnung mit Auflistung der ebay Provisionen kommt wie das Amen in der Kirche in das Postfach des Verkäufers.
Allerdings, wenn man genauer hinschaut ergibt sich natürlich ein anderes Bild:
Die ebay Gebühren werden natürlich immer und in jedem Fall vom Käufer der Sache getragen, auch wenn es keiner so ausspricht, aber ein kaufmännisch denkender Händler hat diese Gebühren natürlich in seine Kalkulation mit eingerechnet. Wenn nicht, wird er eh nicht lange sein Unwesen als Händler treiben.