LG Bremen: 21 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 50.000 Euro Streitwert

LG Bremen: 21 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 50.000 Euro Streitwert
19.06.2009 | Lesezeit: 5 min

Das Landgericht Bremen setzt kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 218/09) einen Streitwert von 50.000 Euro fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt 21 wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Bremen dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform Zubehör für Spielekonsolen anzubieten, und dabei

  • ohne bei eBay über Wertersatz nach einem Widerruf zu belehren.
  • bei eBay wie folgt zu belehren: "Alle bei xxx erworbenen Artikel können innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen, zurückgegeben werden.", ohne dabei aufzuklären, dass ein Widerruf auch in Textform erfolgen kann."
  • bei eBay in den Rücknahmebedingungen für ein Rückgaberecht wie folgt zu belehren: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.", ohne darüber
  • aufzuklären, dass die Frist erst am Tag nach Erhalt der Ware und einer Belehrung in Textform beginnt (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem
  • Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoC sowie der Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. "
  • bei eBay in den Rücknahmebedingungen für ein Rückgaberecht wie folgt zu belehren: "Bis zu einem Warenwert von 40 Euro erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr der Kunden."
  • bei eBay in den Rücknahmebedingungen für ein Rückgaberecht wie folgt zu belehren: "Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein."
  • bei ebay ein Rückgaberecht statt oder neben einem Widerrufsrecht einzuräumen.
  • bei eBay in den Rücknahmebedingungen für ein Rückgaberecht wie folgt zu belehren: "Die Portokosten für die Rücksendung (auf Basis der günstigsten möglichen Versandart der
  • Deutschen Post AGB) werden innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Ware auf ein vom Kunden zu benennendes Konto in Deutschland erstattet."
  • ohne bei eBay im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben oder eine Berechnungsmethode.
  • bei eBay mit einer Selbstverständlichkeit wie folgt zu werben: "Verkäufer trägt eBay-Gebühren"
  • bei eBay mit einer Selbstverständlichkeit wie folgt zu werben: "Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite. Wir geben Ihnen: +++ einen Monat Widerrufsrecht."
  • bei eBay wie folgt zu belehren: "24 Monate Garantie", ohne über Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind aufzuklären, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers anzugeben und darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden."
  • unter xxx in den AGB unter Rückgaberecht wie folgt zu belehren: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.", ohne darüber
  • aufzuklären, dass die Frist erst am Tag nach Erhalt der Ware und einer Belehrung in Textform beginnt (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem
  • Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoC sowie der
  • Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. "
  • unter xxx in den AGB wie folgt zu belehren: "Bis zu einem Warenwert von 40 Euro erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr der Kunden"
  • unter xxx in den AGB wie folgt zu belehren: "Die Rücksendung der Ware hat in der Originalverpackung zu erfolgen."
  • unter xxx in den AGB wie folgt zu belehren: "Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein."
  • unter xxx in den AGB wie folgt zu belehren: "Die Portokosten für die Rücksendung (auf Basis der günstigsten möglichen Versandart der Deutschen Post AGB) werden innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Ware auf ein vom Kunden zu benennendes Konto in Deutschland erstattet. Entstehen xxx zusätzliche Kosten durch eine unzureichende Frankierung der RÜcksendung, so werden diese Kosten mit etwaigen geleisteten Zahlungen des Kunden verrechnet."
  • unter xxx in den AGB wie folgt zu belehren: "Offensichtliche Mängel (insbesondere Beschädigungen, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen), Transportschäden oder sonstige Mängel müssen xxx unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Kalendartagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung per E-Mail an xxx ist ausreichend."
  • unter xxx in den AGB wie folgt zu belehren: "Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn xxx die Transportkosten übernommen hat."
  • unter xxx in den AGB wie folgt zu belehren: "Beanstandungen wegen Transportschäden (z.B. beschädigte Verpackung beim Empfang der Ware) hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen."
  • unter xxx in den AGB wie folgt zu belehren: "Scheitert die Lieferung aus Gründen, die xxx nicht zu vertreten hat, so kann xxx vom Vertrag zurücktreten."
  • unter xxx in den AGB wie folgt zu belehren: "Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Rechnungsstellung."
1

Hinweis

Wie urteilen andere Gerichte? Welche Streitwerte sind angemessen? Diverse weitere Entscheidungen zum Thema finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert
(18.04.2011, 08:24 Uhr)
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert
Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert
(11.02.2011, 15:44 Uhr)
Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert
(20.01.2011, 12:30 Uhr)
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert
Landgericht München I: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
(07.01.2011, 10:18 Uhr)
Landgericht München I: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert
(23.12.2010, 09:51 Uhr)
Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert
LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
(31.05.2010, 08:21 Uhr)
LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei