Interessante Abmahnung: Wegen Werbung mit unzulässiger ISO-Zertifizierung, unzutreffender Wareneigenschaft u.a.
Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "Werbung mit ISO 9001-Zertifizierung: Exzessiver Gebrauch kann wettbewerbswidrig sein"
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung vor, in der insbesondere folgende wettbewerbsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Verkauf von Druckerzubehör gerügt werden:
- Die Bewerbung von Produkten mit der DIN ISO 9001 und 9002 Zertifizierung. So sei die Zertifizierung nach DIN ISO 9001 eine Zertifizierung im Rahmen des Qualitätsmanagements und werde vergeben, wenn die Produktionsabläufe eines Herstellers bestimmte Merkmale erfülle. Die Zertifizierung habe jedoch nichts mit der Qualität eines einzelnen Produkts zu tun. Tatsächlich beziehe sich eine Zertifizierung nach ISO 9001 immer nur auf einen Betrieb oder Betriebsteil, der die entsprechenden Produkte herstelle. Die Zertifizierung nach DIN ISO 9002 sei dagegen wiederum überhaupt nur bis zum Jahr 2000 möglich gewesen und habe nur Teile der Produktion von Waren, nicht jedoch die Produkte selbst betroffen.
- Die Bewerbung von Produkten als „B-Ware“ und „2.Wahl“, obwohl es sich dabei gar nicht um Originalware des Herstellers gehandelt habe (wovon der Verbraucher aber hätte ausgehen müssen).
In beiden Fällen liege angeblich ein Verstoß gegen § 5 Abs.1 Satz 2 Nr.1 UWG vor.
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1 Kommentar
Die großen stecken das denn locker weg und machen halt weiter wad solls.
Wenn das übersehen worden ist war das bestimmt nicht mit absicht aber auf jeden Fall ein Grund zu Klagen und Geld dabei zu verdienen. Einfach supper weiter so mit unserem Rechsstaat kann ja nur noch schlimmer werden denn.