Initiative Fairness im Handel mit nun 23.000 Mitgliedern
Die Initiative Fairness im Handel der IT-Recht Kanzlei wird 5 Jahre alt. Und wächst und gedeiht: Mittlerweile haben sich rund 23.000 Mitglieder der Initiative angeschlossen. Wachstum ist gerade für eine solche Initiative essentiell, denn je mehr Händler mitmachen, desto leichter kann das Abmahnunwesen eingebremst werden.....
Rückblick: Es war einmal...
Seit nunmehr rund 20 Jahren bietet die IT-Recht Kanzlei Beratung für Onlinehändler im Bereich e-Commerce an. Dadurch konnte über die Jahre ein hoher Spezialisierungsgrad erreicht werden. Über 45.000 Händler nutzen mittlerweile die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei. Damit ist die Kanzlei einer der Marktführer auf dem Gebiet der dauerhaften rechtlichen Betreuung von Online-Händlern. Das Wachstum der Anzahl der betreuten Internetpräsenzen war in den letzten Jahren enorm – die Anzahl der Händler, die die IT-Recht Kanzlei damit erreichen kann, war zu keinem Zeitpunkt höher als heute.
Mitverantwortlich für das starke Wachstum war und ist die stark frequentierte Kanzlei-Homepage: Rund 300.000 Interessenten nutzen jeden Monat die Kanzlei-Website unter www.it-recht-kanzlei.de, um dort Infos rund um das Thema E-Commerce zu finden. Dabei informieren wir nicht nur stumpf über irgendwelche Urteile, sondern bieten juristischen Sachverhalt mundgerecht aufbereitet mit konkreten Tipps und Vorschlägen. Die dargestellten Inhalte informieren nicht nur, sondern sie geben auch Ratschläge und Anleitungen - v.a. für Onlinehändler.
Zudem hat die Kanzlei in den letzten Jahren ihr Partnernetzwerk stark ausgebaut und ist damit tief verwurzelt in der e-Commerce-Szene.
3.0: Die Initiative „Fairness im Handel“
Da lag es nicht fern die Initiative „Fairness im Handel“ zu gründen.
Durch die enge Bindung an ihre Mandanten ist die Kanzlei immer nah dran an den Bedürfnissen der Händler. Durch den Support von mittlerweile über 45.000 Händlern bekommt man schnell mit, was rechtlich relevant ist und wie Probleme praxisorientiert zu lösen sind. Schnell stellt sich dann raus, dass Abmahnungen DAS Schreckgespenst der Händler sind. Der Abmahn-Markt ist seit Jahren sehr umtriebig und es hat nicht den Anschein, dass sich dieser Trend in absehbarer Zeit ändert. Zwar gibt es seit Dezember 2020 Unterstützung vom Gesetz gegen das Abmahnunwesen - doch damit sind die Abmahnungen leider nicht verschwunden, nur die Abmahnthemen und die Abmahner haben sich leicht gewandelt.
Es bleibt also vorerst dabei: Eine Abmahnung ist und bleibt für Händler eine reale Bedrohung: Händler müssen zur Beratung einen Anwalt aufsuchen und diesen oft teuer bezahlen. Und sie müssen die Abmahnkosten tragen – zumindest sofern die Abmahnung berechtigt war. Da kann, je nach Umfang der Abmahnung, wegen der doch hohen Gegenstandswerte im Wettbewerbsrecht schon ein beträchtlicher Betrag zusammenkommen. Und vor allem lenkt es den Händler von dem ab, was er eigentlich tun sollte: Verkaufen.
Die Gründung der Initiative Fairness im Handel war daher ein konsequenter Schritt – denn hierbei geht es genau darum:
- Verzicht auf sofortige Abmahnung und vorrangiger Ausspruch kostenfreier Warnung
- Abmahnung nach Ablauf von Anstandsfrist bleibt aber möglich
Es ist also nichts verloren - die Initiative kommt nur dem bevor, was Händler uns gegenüber oft so formuliert haben: „Hätte sich der denn nicht erstmal an uns wenden können, bevor er abmahnt?“.
Keine Kosten und Risikoreduzierung: Darum lohnt eine Teilnahme für den Händler!
Ganz einfach - deswegen:
- Kostenfreie Teilnahme und Erledigung von Beanstandung: Die Teilnahme an dieser Gemeinschaft ist mit keinerlei Kosten verbunden und kann jederzeit beendet werden.
- Reduzierung des Abmahnrisikos: Als Mitglied einer starken Gemeinschaft kann das Abmahnrisiko signifikant reduziert werden.
- Dokumentiertes Fairplay: Das Logo der Initiative in Ihrem Impressum schafft Vertrauen und zeigt wie wichtig dem Händler Fairplay ist - das wirkt sich auch indirekt auf die Kundenbeziehungen aus. Win-win sozusagen.
Ausführliche Infos zu der Initiative "Fairness im Handel" finden Sie hier oder als Mandant der IT-Recht Kanzlei im Mandantenportal.
Tipp für unsere Mandanten: Wir stellen ein Muster für ein „Warnschussschreiben“ zur Verfügung, das von Teilnehmern unserer Initiative „Fairness im Handel“ genutzt werden kann, um andere Teilnehmer der Initiative über bei diesen festgestellte Verstöße zu informieren.
Übrigens: Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei
Weil wir gerade beim Thema sind: Auch bei dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei geht es vornehmlich um die Vermeidung von Abmahnungen. Denn wer stets aktuelle und damit rechtssichere Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung oder Datenschutzerklärung verwendet, der gibt Abmahnern in diesem Bereich keine Chance. Denn seit Jahren werden regelmäßig fehlerhafte Rechtstexte, hierbei vornehmlich die Widerrufsbelehrung und die AGB, abgemahnt.
Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Handlungsanleitungen und Muster an. Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen und gesetzliche Neuerungen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst.
Wer unsere Newsletter bezieht, ist gewarnt und kann insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.
Zum Schluss noch ein Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei:
Sie finden im Mandantenportal unter der Rubrik Abmahnradar neben den klassischen Abmahnfallen auch eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und im Markenrecht.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. So gibt's wirklich keine Ausreden mehr. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare