Über 31.000 Mitglieder: Erfolgreiche Entwicklung der Initiative Fairness im Handel!
Unsere Initiative „Fairness im Handel“ zählt mittlerweile über 31.000 Mitglieder – und es werden immer mehr. Die steigende Mitgliederzahl stärkt unsere Gemeinschaft und trägt maßgeblich dazu bei, Abmahnungen wirksam zu verhindern.
Rückblick: Es war einmal...
Seit rund 20 Jahren berät die IT-Recht Kanzlei Online-Händler im Bereich E-Commerce. Die Kanzlei ist quasi mit dem E-Commerce groß geworden. So konnte über die Jahre ein hoher Spezialisierungsgrad erreicht werden.
Mittlerweile gehören wir zu den Marktführern in der dauerhaften rechtlichen Betreuung von Online-Händlern. Die Zahl der betreuten Internetauftritte ist gerade in den letzten Jahren stark gestiegen.
Ein wesentlicher Faktor für unser Wachstum ist unsere stark frequentierte Kanzlei-Homepage, die monatlich über 400.000 Interessierte mit Informationen rund um E-Commerce versorgt. Neben der Berichterstattung über diverse Urteile bieten wir verständlich aufbereitete rechtliche Sachverhalte mit konkreten Tipps und Anregungen, insbesondere für Online-Händler. Unsere Inhalte bieten nicht nur Informationen, sondern auch Ratschläge und praktische Anleitungen.
Darüber haben wir in den letzten Jahren unser Partnernetzwerk stark ausgebaut und sind damit in der E-Commerce-Szene fest verwurzelt.
Folgerichtig: Die Initiative "Fairness im Handel"
Die enge Verbindung zum E-Commerce führte zur Gründung der Initiative „Fairness im Handel“.
Durch die intensive Betreuung von Online-Händlern sind wir stets nah an deren Bedürfnissen und erkennen schnell, was rechtlich relevant ist und wie Probleme praxisgerecht gelöst werden können. Dabei wird eines schnell klar: Abmahnungen sind das Schreckgespenst der Händler.
Zwar gibt es seit Dezember 2020 Unterstützung durch das Gesetz gegen Abmahnwesen - aber bis heute sind die Abmahnungen damit nicht verschwunden - nur die Abmahnthemen und die Abmahner haben sich leicht verändert.
Eine Abmahnung ist nach wie vor eine reale Bedrohung für Händler: Händler müssen sich von einem Anwalt beraten lassen und diesen oft teuer bezahlen. Und sie müssen die Abmahnkosten tragen - zumindest dann, wenn die Abmahnung berechtigt war. Je nach Umfang der Abmahnung kann hier aufgrund der hohen Gegenstandswerte im Wettbewerbsrecht ein erheblicher Betrag zusammenkommen. Und vor allem lenkt sie den Händler von dem ab, was er eigentlich tun sollte: Verkaufen.
Die Gründung der Initiative Fairness im Handel war daher ein logischer Schritt - denn genau darum geht es:
- Verzicht auf sofortige Abmahnungen und vorrangige kostenlose Hinweise
- Abmahnungen nach Ablauf der Schonfrist bleiben aber möglich
Es ist also nichts verloren - die Initiative beugt nur dem vor, was Händler uns gegenüber oft so formuliert haben: "Hätte sich der denn nicht erstmal an uns wenden können, bevor er abmahnt?“
Es lohnt sich: Keine Kosten und Risikominimierung!
Die Teilnahme lohnt sich aus mindestens zwei Gründen:
- Kostenlose Teilnahme und Risikominimierung: Die Mitgliedschaft in der Community ist kostenlos und kann jederzeit beendet werden.
- Reduziertes Abmahnrisiko: Als Mitglied einer starken Gemeinschaft senken Sie Ihr Abmahnrisiko erheblich.
Alle Zeichen stehen also auf Abmahnvermeidung - und das ganz ohne Kosten!
Ein Logo sagt mehr als 1.000 Worte
Was an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben soll: Das Fairness-im-Handel-Logo ist vor allem dokumentiertes Fairplay.
Unsere Mandanten, die den Teilnahmebedingungen der Initiative zugestimmt haben, können mit diesem Logo sagen, was Worte mühsam beschreiben würden als: Das ist ein fairer Händler!
Einprägsam im Impressum oder prominent auf Ihrer Website platziert, schafft das Logo Vertrauen und zeigt, wie wichtig Ihnen Fair Play ist – was sich positiv auf die Kundenbeziehung auswirkt. Eine echte Win-Win-Situation.
Ausführliche Informationen zur Initiative "Fairness im Handel" finden Sie hier oder als Mandant hier im Mandantenportal.
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