Bundesnetzagentur greift bei Fax-Spam durch

13.03.2007, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bundesnetzagentur greift bei Fax-Spam durch

Die Bundesnetzagentur hat bei vier (0)900er Rufnummern wegen Fax-Spam die Abschaltung angeordnet und heute ein Rechnungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Durch viele Hundert Beschwerden von Verbrauchern, die unverlangt ein als "Verbraucher-Newsletter" bezeichnetes Telefax erhalten hatten, erhielt die Bundesnetzagentur Ende Februar 2007 Kenntnis von diesem Fax-Spamming. In diesem versandten Telefax wurden per Faxabruf Informationen beispielsweise zu den Themen "Finanzen & Recht" sowie "Job & Karriere" in Aussicht gestellt. Bei den Rufnummern für den Faxabruf handelte es sich um mehrere (0)900er Rufnummern. Im Einzelnen wurden folgende Rufnummern beworben:

 

  • (0)900 5 102718
  • (0)900 5 102720
  • (0)900 5 102721
  • (0)900 5 102722

 

"Dieser angebliche Verbraucher-Newsletter ist nicht nur eine Belästigung, sondern stellt den durchsichtigen Versuch dar, unerfahrene Telefonkunden zu einem teuren Rückruf zu verleiten. Auch die Netzbetreiber tragen eine Verantwortung dafür, derartige unseriöse und rechtswidrige Praktiken abzustellen. Wer einmal Mehrwertdiensterufnummern missbraucht hat, sollte künftig kein Vertragspartner mehr sein, damit seriöse Geschäftsmodelle nicht diskreditiert werden", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Innerhalb weniger Tage hat die Bundesnetzagentur gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Rufnummern geschaltet waren, die Abschaltung der beworbenen (0)900er Rufnummern angeordnet.

Unverlangt zugesandte Werbemitteilungen (sog. Spam) stellen einen Verstoß gegen die §§ 1, 3 und 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Spam erfolgt über verschiedene Telekommunikationsmedien, z. B. Telefax, E-Mail oder SMS.

Ein Vorgehen gegen Spam kommt gemäß § 67 Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Bundesnetzagentur nur in Betracht, wenn eine Rufnummer beworben wird. Diese Rufnummer wird benötigt, um den Fall recherchieren zu können. Erlangt die Bundesnetzagentur von derartigen Sachverhalten, z. B. in Form von schriftlichen Beschwerden, Kenntnis und ist die Beweislage über den Rufnummernmissbrauch gesichert, kann sie Maßnahmen gegenüber Letztverantwortlichen und Netzbetreibern, in deren Netzen die entsprechenden Rufnummern geschaltet sind, ergreifen, wie z. B. Abschaltung der Rufnummern.Verbraucher, die entsprechende, sie belästigende Werbung für Rufnummern erhalten, können sich unter folgender Adresse an die Bundesnetzagentur wenden:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Außenstelle Neustadt

Schütt 13

67433 Neustadt

Fax: 06321 934-111

E-Mail: rufnummernspam@bnetza.de

Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

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