IT-Recht Kanzlei geht gerichtlich gegen Verein "Ehrlich währt am Längsten" vor

Nur zur Erinnerung: Seit dem 21.10.2006 werden deutsche e-Commercer-Betreiber mit einer Flut von Abmahnungen des Schweizer Vereins "Ehrlich währt am Längsten" überschwemmt. Die IT-Recht Kanzlei (wie unter anderem auch die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg) hat nach wie vor erhebliche Zweifel an der Aktivlegitimation des Vereins und hält darüber hinaus die Abmahnungen des Vereins für rechtsmissbräuchlich, da es sich hier augenscheinlich um eine Massenabmahnung handelt mit dem einzigen Sinn, Geld in die Kasse des Vereins zu spülen.
Im Auftrag Ihrer Mandanten teilte die IT-Recht Kanzlei diese Einschätzung der rechtlichen Situation dem Verein mit. Dieser beharrte jedoch auf der Rechtmäßigkeit seines Tuns.
Die IT-Recht Kanzlei hat nun am heutigen Tage (7.11.2006) für einen Münchner Mandanten eine negative Feststellungsklage beim Landgericht München I eingereicht, um exemplarisch die Aktivlegitimation des Vereins überprüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Klage werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
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