Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Der Entwurf schließt Regelungslücken vor allem im Bereich des Hackings, dem Knacken von Computersicherheitssystemen und der Computersabotage. "Deutschland verfügt bereits über ein weit reichendes Computerstrafrecht. Letzte Lücken im deutschen Strafrecht schließt der heutige Gesetzentwurf", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Künftig soll bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden (§ 202a StGB) . Ein Verschaffen von Daten werde nicht mehr erforderlich sein. Damit werde klargestellt, dass Hacking strafbar sei, so Zypries.
Computersabotage ist bisher nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar (§ 303b StGB) . Künftig sollen auch private Datenverarbeitungen geschützt werden. Ferner werden Störungen durch unbefugtes Eingeben und Übermitteln von Computerdaten unter Strafe gestellt, um DoS-Attacken erfassen zu können. Besonders schwere Fälle der Computersabotage können künftig mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Das Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage soll unter Strafe gestellt werden (§ 202b StGB neu). Sogar besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen zu Computerstraftaten werden künftig strafbar sein. Sanktioniert werde insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Hacker-Tools, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (§ 202c StGB neu).
Quelle: www.de.internet.com
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