Mordaufruf gegen Islam-Experten

Mordaufruf gegen Islam-Experten

Verfassungsschützer stufen einen Fluch in einem Internet-Portal für Moslems als eine Lizenz zum Töten ein. Deutsche Richter wollen ihn nicht einmal als Beleidigung ahnden. „Wie subtil muss ein mutmaßlicher Aufruf zum Mord an einem Islam-Kritiker formuliert sein, damit deutsche Richter in ihm nicht einmal mehr eine Beleidigung des Betroffenen erkennen können”, fragt das Magazin Focus http://focus.msn.de/politik/deutschland/justiz_nid_33739.html.

Der Streit, über den das Oberlandesgericht Oldenburg in den nächsten Wochen entscheiden soll, verspreche ein Lehrstück über Grenzen der Meinungsfreiheit zu werden.

„Yavuz Özoguz aus Delmenhorst betreibt eines der meistfrequentierten Internet-Portale für Moslems in Deutschland. 50.000 bis 70.000 Gäste besuchen seinen Angaben zufolge pro Woche den ‚Muslim-Markt’. 2005 hatte er in einem seiner Internet-Foren ein Gebet formuliert, in dem er den Buchautor und Islamkritiker Hans-Peter Raddatz verwünschte. Die umstrittenen Zeilen lauten: ‚Und wenn Herr Raddatz ein Hassprediger und Lügner ist, dann möge der allmächtige Schöpfer ihn für seine Verbrechen bestrafen...’ Raddatz verstand den als Gebetsformel deklarierten Satz als Mordaufruf und zeigte Özoguz an. Das Landgericht Oldenburg lehnte es jetzt ab, das Hauptverfahren gegen Özoguz zu eröffnen. Eine Aufforderung, Hans-Peter Raddatz zu töten, gebe das ‚Gebet’ nicht her. Zwar sei von ‚bestrafen’ die Rede, doch dies solle Gott im Jenseits übernehmen. Immerhin führen die Richter dafür eine kurze Stellungnahme aus dem Bundeskriminalamt an. Einen Appell an andere Internetsurfer, Straftaten zu begehen, sahen die Richter nicht”, berichtet Focus.

Wären die Adressaten nur westeuropäisch geprägte Menschen, dann sei dieser Internet-Fluch kein Problem, glaubt dagegen der Oldenburger Staatsanwalt Rainer du Mesnil de Rochemont. „Aktive Islamisten aber verstehen das als Aufruf”. Er habe sofortige Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht erhoben. Ähnlich argumentierte einer der profiliertesten Islamismus-Experten in Deutschland, Herbert Landolin Müller vom baden-württembergischem Landesamt für Verfassungsschutz. Für einen Mordaufruf genüge eine intensive Mahnung an das Gewissen und das Pflichtbewusstsein von Moslems.

Die Sprache verrate Özoguz, meint Müller, der Leiter der Kompetenzgruppe Islamismus der Stuttgarter Verfassungschützer ist. Für den deutschen Autoren gebrauche er ähnliches Vokabular („Lügner”, „Verbrecher”), wie für den von einer Todes-Fatwa bedrohten Schriftsteller Salman Rushdie oder den von einem Islamisten ermordeten niederländischen Regisseur Theo van Gogh. Auch der „Kalif von Köln” habe nicht ausdrücklich zur Tötung seines Kontrahenten Dr. Sofu aufrufen müssen. Offenbar reiche die Erinnerung an ein historisches Muster aus, „um ein Täterpotential zu inspirieren”. Doch das Oldenburger Gericht wollte die Begriffe wie „Lügner” und „Hassprediger” nicht einmal als Beleidigung von Raddatz werten. Schließlich habe der Publizist „oftmals harsche Kritik am Islam geübt”.

Quelle: www.ne-na.de

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Kaufland.fr und Kaufland.it
(11.04.2025, 12:22 Uhr)
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Kaufland.fr und Kaufland.it
Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung
(27.03.2025, 11:10 Uhr)
Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung
Professionelle Rechtstexte für Software-as-a-Service
(17.03.2025, 11:03 Uhr)
Professionelle Rechtstexte für Software-as-a-Service
Barrierefreiheitserklärung für Shops
(12.03.2025, 15:42 Uhr)
Barrierefreiheitserklärung für Shops
Ab sofort: Cookie-Tool mit rechtlichem Scan-Service
(11.03.2025, 16:09 Uhr)
Ab sofort: Cookie-Tool mit rechtlichem Scan-Service
Barrierefreiheitserklärungen für Mandanten
(24.02.2025, 10:57 Uhr)
Barrierefreiheitserklärungen für Mandanten
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei