Urteil - Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen ist rechtswidrig

Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen und deren Weiterverkauf an Dritte ist rechtswidrig. Ein entsprechendes Urteil fällte das Oberlandesgericht München gestern. Das teilte der Software-Konzern Oracle heute in München mit. Das Unternehmen hatte zuvor eine entsprechende Klage gegen den Lizenzhändler UsedSoft eingereicht und eine einstweilige Verfügung beantragt.
Dem Urteil zufolge wird mit dem Weiterverkauf von Nutzungslizenzen gegen das Urheberrecht verstoßen. Erlaubt ist hingegen die Veräußerung von Software auf Original-Datenträgern.
Das Urteil ist im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gegen UsedSoft rechtskräftig. Der Fall wird außerdem in einem Hauptverfahren behandelt.
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