Sonderkündigungsrecht für Premiere Kunden

Sonderkündigungsrecht für Premiere Kunden

Umfangreiche Informationen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Zum 1. August 2006 krempelt PREMIERE sein gesamtes Angebot komplett um – nichts bleibt wie es war. Alle Altkunden sind davon betroffen. Mit Beginn der Fußball-Bundesliga-Saison 2006/2007 am 11.08.2006 können PREMIERE-Kunden mit Fußball-Live-Abo zudem die Fußball-Bundesliga über ihren Fernseher nur noch per Kabel empfangen bzw. mit Hochgeschwindigkeits–Breitbandanschluss (insbesondere über VDSL) der Deutschen Telekom übers Internet. Dieser Breitband-Anschluss wird, so PREMIERE, nicht in allen Anschlussgebieten verfügbar sein.

Die Rechte für die Übertragung der Fußballbundesliga liegen ab August bei dem Bezahlsender arena. Dieser ist mit PREMIERE einen Vertrag eingegangen, wonach PREMIERE den neuen Bundesligasender arena im Kabel flächendeckend verbreiten wird. Dies gilt jedoch nicht für das Satellitenfernsehen. Hier vermarktet arena selbst sein Angebot.

Unabhängig von der Zulässigkeit der Änderungen hätte PREMIERE seine Bestandskunden als Nebenpflicht aus dem geschlossenen Vertrag umfassend über die Änderungen - insbesondere im Verhältnis zu den früheren Angeboten - z. B. mittels einer Gegenüberstellung individuell informieren müssen. Dies ist nach Kenntnis der Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht geschehen. Es geht nicht an, dass sich die Kunden über die Medien oder den nicht sehr transparenten Internetauftritt von PREMIERE selbst informieren müssen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (www.verbraucherzentrale-rlp.de)stellt nun auf ihrer Seite umfangreiche Informationen zur Ausübung eines unter Umständen bestehenden außerordentlichen Kündügungsrechte - wegen der eingeschränkten Bundesliga-Übertragungsrechte. Wie oben bereits ausgeführt, ist dies jedoch nur für diejenigen Kunden relevant, die Premiere über Satellit empfangen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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