Verbraucherschützer beklagen kriminelle Machenschaften mit Arcor-Verträgen

Drücker kennen bereits Geburtsdatum und Kontonummer und fälschen Unterschrift
Verbraucherschützer beklagen kriminelle Machenschaften bei Telekommunikationsverträgen. "Der Kampf der Telekomunternehmen um neue Kunden wird immer härter", so Thomas Hagen, Sprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, heute in Kiel. In großer Zahl lägen der Zentrale Beschwerden von Verbrauchern vor, denen am Telefon Informationsmaterial versprochen wurde und denen stattdessen Auftragsbestätigungen und Verträge des neuen Anbieters zugeschickt werden...
Die Folge sei, dass der alte Telefonanbieter - meistens die Deutsche Telekom - dann ein Schreiben schickt, in der die Kündigung bedauert und die Schaltung auf den neuen Vertragspartner bestätigt wird.
"Grundsätzlich können wirksame Verträge auch mündlich am Telefon abgeschlossen werden", so Thorsten Meinicke, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale. "Im Streitfall hat der Verbraucher gute Karten, denn der Anbieter muss beweisen, dass am Telefon tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen wurde. Die Beweislage verschlechtert sich jedoch, wenn Verbraucher bei diesem Gespräch interne Daten wie Geburtsdatum oder Kontonummer preisgeben, denn dies könnte als Indiz für den verbindlichen Abschluss eines Vertrages gewertet werden", so Meinicke weiter.
In diesem Zusammenhang weist die Verbraucherzentrale auf eine alarmierende Entwicklung hin: Bekannt wurden Werbeanrufe, bei denen der Verkäufer schon über diese persönlichen Daten verfügte, ohne dass vorher irgendein Kontakt zu der werbenden Firma bestanden habe. "Zunächst einmal ist schon diese Form der Geschäftsanbahnung - ein so genannter kalter Anruf - unseriös und verstößt auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Viel alarmierender ist aber die Tatsache, dass die anrufenden Firmen scheinbar über dunkle Kanäle an die sensiblen Daten von Verbrauchern herangekommen sind. Vermutlich ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz", so Meinicke.
Vereinzelt seien sogar Straftaten begangen worden, um Verträge abzuschließen. Der Verbraucherzentrale liegt ein Telefonvertrag mit der Firma Arcor vor, bei dem die Unterschrift einer Telekom-Kundin nachweislich gefälscht sei. Von dem angeblich geschlossenen Vertrag erfuhr die Betroffene erst, als die Auftragsbestätigung Arcors im Briefkasten lag. Auf die telefonische Beschwerde der Betroffenen hin wurde von einem Arcor-Mitarbeiter das Geburtsdatum in dem Vertrag als Argument für das rechtmäßige Zustandekommen des Vertrages angeführt. Glück für das Opfer, die daraufhin sofort Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstattete, denn auch das Geburtsdatum war falsch.
Quelle: www.de.internet.com
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