Am 31. Januar 2006 fand im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments eine Anhörung zum Schutz des geistigen Eigentums statt. Die Teilnehmer der Anhörung stimmten darüber überein, dass ein Gemeinschaftspatent erforderlich sei, bezweifelten jedoch, ob dieses aus politischen Gründen in naher Zukunft eingeführt werden könne. Im Rat könne man sich auf ein derartiges Patent nicht verständigen. Daher forderten die Teilnehmer, dass an Alternativen hierzu gearbeitet werden solle. Insbesondere wurde dabei genannt, dass Fortschritte bei den Verhandlungen des Übereinkommens über die Regelung von Streitigkeiten über europäische Patente (European Patent Litigation Agreement – EPLA) erzielt werden müssten. Seit 1999 arbeiten Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens an diesem Übereinkommen. Gegenüber dem Vorschlag für eine Richtlinie und einen Rahmenbeschluss zur Einführung von strafrechtlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums äußerten sich die Teilnehmer der Anhörung überwiegend skeptisch. Über die künftige Patentpolitik führt die Kommission zurzeit auch eine Konsultation durch.
Quelle: Text der EU-Information des Deutschen Anwaltvereins
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