Eine neue massive Abmahnwelle einer bekannten Unterhaltungselektronikkette scheint unmittelbar vor dem Start zu stehen.
Diesmal werden Angaben zu Versandkosten und Mehrwertsteuern ins Visier genommen. Hintergrund ist der, dass im Online Handel nach § 1 Abs.2 PAngV deutlich bzw. angegeben werden muss, dass die Preise Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten. Auch muss angezeigt werden, ob noch zusätzliche Versandkosten anfallen. In den Fällen, bei denen die vorherige Angabe der Versandkostenhöhe nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, auf Grund derer der Verbraucher die Höhe leicht errechnen kann (z.B. Versandkostentabelle).
Die Praxis einiger Online-Unternehmen, ein Verweis auf die Versandkosten durch einen Sternchenhinweis sowie eines Links mit der Bezeichnung „mehr Ingo”, ist nach Ansicht des OLG Hamburg nicht ausreichend, da der Kunde unter dieser Bezeichnung keine Hinweise auf zusätzliche Versandkosten erwartet.
Nicht höchstrichterlich geklärt ist dagegen die Konstellation, ob ein "sprechender Link" namens "Versandkosten" auf eine Versandkostentabelle in unmittelbarer Nähe des Preises ausreicht. Hierzu vertreten einige Gerichte die Auffassung, dass die Versandkosten explizit neben jedem Preis genannt werden. Dieses Vorgehen entspricht daher dem sichersten Weg vor Abmahnungen gefeilt zu sein. Nach den Trusted Shops Anforderungen genügt ein gut auffindbarer Hinweis "Alle Preise inkl. MwSt und zzgl. Versand." auf allen Seiten mit Preisangaben, je näher am Preis desto besser. Dieser Hinweis sollte neben jedem Preis platziert werden wobei auch eine Platzierung in einem statischen Frame gewählt werden kann, der auf jeder Seite vorhanden ist.
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