Ware geht nach Widerruf verloren: Wer haftet?

Ware geht nach Widerruf verloren: Wer haftet?
08.02.2019 | Lesezeit: 5 min

Nicht selten kommt es vor, dass Artikel auf dem Versandweg verschwinden. Geht das Paket eines Kunden nach dem Widerruf bei der Rücksendung zum Verkäufer verloren, stellt sich die Frage: Wer trägt den Schaden? Muss der Verbraucher Wertersatz für den verlorenen Artikel leisten oder bleibt der Händler am Ende auf dem Schaden sitzen?

I. The winner takes it all

Zu der Problematik zunächst folgendes Fallbeispiel:

Ein Verbraucher bestellt bei einem Online-Versand ein Fußballtrikot seines Lieblingsvereins.

Nachdem ihm das Trikot zugeschickt wurde, steigt der Verein in die zweite Liga ab. Der Verbraucher möchte alle Andenken an seinen Ex-Lieblingsverein vernichten und macht von seinem Fernabsatzwiderrufsrecht Gebrauch. Wie mit dem Händler vereinbart, sendet der Verbraucher das Päckchen per Post zurück an den Verkäufer. Dort kommt es allerdings nie an, da es auf mysteriöse Weise unterwegs verloren gegangen ist.

II. Unternehmer trägt Risiko des Verlusts

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1.) Grundsatz: Händler trägt Rücksendegefahr

Nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB trägt der Unternehmer das Risiko der Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf.

Das bedeutet, dass der Verkäufer beim Verlust der Ware im Rahmen der Rücksendung

  • weder den vom Käufer gezahlten Kaufpreis behalten darf,
  • noch Wert- oder Schadensersatz geltend machen kann.

Dies folgt auch aus § 357 Abs. 7 BGB, der eine abschließende Regelung von Fällen enthält, in denen der Verbraucher Wertersatz im Rahmen des Widerrufs leisten muss. Eine Wertersatzpflicht im Falle des Verlusts der Ware im Zuge der Rücksendung ist darin nicht geregelt.

Der Händler ist also grundsätzlich verpflichtet, dem Käufer den bereits gezahlten Kaufpreis (nebst ursprünglicher Versandkosten, s. § 357 Abs. 2 BGB) vollständig zurückzuerstatten, wenn die Ware auf dem Rückversandweg beschädigt wird oder verloren geht.

2.) Kostentragung nur bei Nachweis der Rücksendung

Gemäß § 357 Abs. 4 BGB muss der Verbraucher jedoch im Zweifelsfall nachweisen, dass er die Ware tatsächlich bei der Post aufgegeben hat. Als Nachweis der Rücksendung kann dem Kunden regelmäßig ein entsprechender Einlieferungsbeleg dienen.

Allerdings muss der Verbraucher im Zweifelsfall nicht nur beweisen, dass er (irgend-)ein Paket versandt hat, sondern auch, dass das Paket die zurückzugewährende Kaufsache auch tatsächlich enthielt.

Viele Versandhändler registrieren bei Einlieferung das Paketgewicht und koppeln dieses mit der jeweiligen Sendungsnummer so, dass über den Einlieferungsbeleg unter Nachvollziehung des Gewichts auch das Enthaltensein des Artikels bewiesen werden kann.

Wird ein Paketgewicht allerdings mit der Einlieferung nicht registriert und kommt etwa ein leeres Paket beim Händler an, so kann der Verbraucher durch den bloßen Beleg nicht hinreichend beweisen, dass das abgesandte Paket auch die Ware enthielt.

Hier muss er im Streitfall auf andere Beweismittel, etwa Zeugen aus dem Familienbereich oder aus dem Mitarbeiterkreis des Versanddienstleisters benennen, die beweisen können, dass die Ware im Paket verbracht wurde oder dem Gewicht nach darin enthalten gewesen sein muss.

Kann der Kunde einen hinreichend Nachweis über die Absendung des Pakets mitsamt der Ware nicht erbringen, bleibt er letztlich auf dem Schaden sitzen. Der Verkäufer kann dann den bereits gezahlten Kaufpreis einbehalten.

3.) Gefahrtragung nur bei Wahl angemessener Rückversandmethode

Die Gefahrtragung des Händlers auf dem Rückversandweg gilt aber grundsätzlich nur dann, wenn der Verlust der Ware auf das Risiko des Transports an sich zurückzuführen und nicht vom rücksendenden Verbraucher (mit) zu verantworten ist.

Eine Verantwortlichkeit des Verbrauchers kommt etwa in Betracht, wenn dieser eine für die Maße oder den Wert der Kaufsache unangemessene Rücksendemethode wählt (etwa ein nicht vollständig verschließbares oder nicht reißfestes Versandbehältnis).

Was bei Wahl einer risikobehafteten Rückversandmethode gilt, zeigen wir nebst Reaktionsmuster für Mandanten in diesem Beitrag.

III. Regressansprüche gegenüber dem Versanddienstleister bei Verlust auf Versandweg

Zwar trägt der Händler ab Übergabe der Ware beim Versanddienstleister grundsätzlich das Transportrisiko und kann sich bei Verlust nicht an den Verbraucher halten (s.o.). Ihm steht in diesen Fällen allerdings ein Ersatzanspruch gegen das Transportunternehmen aus § 421 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu. Diese Anspruchsgrundlage gestattet dem Empfänger einer Sendung, Ansprüche aus Beschädigung oder Verlust im eigenen Namen gegen das Versandunternehmen geltend zu machen, auch wenn der Transportvertrag eigentlich nur zwischen dem absendenden Verbraucher und dem Versanddienstleister zustande gekommen ist.

Will der Händler Ersatzansprüche dieser Form geltend machen, sollte er den Verbraucher unbedingt um Zusendung einer Kopie des Einlieferungsbeleges bitten und gleichzeitig etwaige Transportschäden bei Paketeingang unverzüglich (fotographisch) dokumentieren.

IV. Fazit

Geht die Ware bei erfolgter Rücksendung zum Verkäufer nach dem Widerruf des Verbrauchers auf dem Versandweg verloren, so trägt hierfür der Händler grundsätzlich das Risiko. Er kann sich in diesem Fall aber an das Transportunternehmen halten und Ersatz für den Verlust verlangen.

Hiervon zu unterscheiden sind aber (vorgelagerte) Konstellationen, in denen der Händler nicht sicher ist, ob der Verbraucher die Ware tatsächlich versandt hat (etwa bei Eingang eines leeren Pakets beim Verkäufer). Hier kann der Händler dem Verbraucher einen hinreichenden Nachweis darüber abverlangen, dass er die Ware tatsächlich auch beim Versandunternehmen eingeliefert hat. Kann der Kunde diesen Nachweis nicht erbringen, bleibt er letztlich auf dem Schaden sitzen.

V. Muster: Schadensersatzanspruch gegen Versanddienstleister bei Paketverlust oder –beschädigung im Widerrufsfall

Wir stellen unseren Mandanten das Muster "Muster: Schadensersatz bei Paketverlust/-beschädigung nach Widerruf" bereit.

Dieses Muster kann verwendet werden, wenn die Kaufsache auf dem Rücksendeweg nach einem Verbraucherwiderruf in der Sphäre des Transportunternehmens beschädigt wird oder untergeht.

Zwar trägt der Händler ab Einlieferung der Ware durch den Verbraucher das Transportrisiko. Dies stellt aber nur den Verbraucher, nicht auch den Versanddienstleister von einer Ersatzpflicht frei. Für etwaige Schäden aus Untergang oder Beschädigung auf dem Transportweg kann der Händler vielmehr nach § 421 Abs. 1 Satz 2 HGB Schadensersatz verlangen.

Im Beschädigungsfall sollte der Händler nach Wareneingang den Schaden fotographisch dokumentieren und die Lichtbilder seinem Ersatzgesuch zu Beweiszwecken beilegen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

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35 Kommentare

M
Melisa 02.01.2024, 12:41 Uhr
Verlorene Retoure
Kundin hat Ware bestellt, falsche Hausnummer eingetragen, haben per email darauf hingewiesen Tage später per email richtige Adresse hinterlegt. Ware versendet wieder email der Kundin, die Ware sei defekt und sie wolle ihr Geld zurück, wir haben nach Bildern gebeten, 2 Wochen später wieder eine email sie wolle ihr Geld zurück, wir wieder bitte lassen sie uns ein Bild zukommen. Bild zugesendet kein Schaden erkannt. Trotzdem die Retoure gestattet. 14 Tage später schreibt Kundin wo ihr Geld bleibt sie hätte die Ware schon vor 2 Wochen zurückgeschickt.
Wir haben nach einem Einlieferungsbeleg gefragt oder eine sendungsnummer da bei uns noch nichts ankam. Sie kann nichts nachweisen und fragt uns ob wir das bei allen nicht versicherten Retouren so machen würden. Wer haftet hier?
R
Retournierender 25.09.2023, 14:10 Uhr
Herr
Ein kleines Detail fehlt...

Muss der Käufer die Versandmarke des Händlers für die Retoure benutzen, oder seine eigens bezahlte?

In meinem Fall versucht der Händler zu argumentieren, dass ich die Retoure mit DHL auf eigene Kosten zurückgesendet habe und ich Vertragspartner von DHL bin. Der Händler kann so angeblich keine Schadenersatzansprüche gegen DHL mehr geltend machen und ich erhalte vom Händler mein Geld nicht zurück.

Er will, dass ich eine Abtretungserklärung unterzeichne. Das würde aber bedeuten, dass ich meine Rechte und die Forderung auf Schadenersatz verliere. D.h. der Händler könnte den Schadenersatz einbehalten und ich stünde trotzdem mit leeren Händen da, oder?
D
Dennis 17.02.2023, 13:50 Uhr
Download wohl doch nicht kostenlos ?
In dem Text steht kostenloses Muster zum Download. Dies geht wohl nicht ohne sich kostenpflichtig zu registrieren ?!
T
Tim 06.12.2022, 16:53 Uhr
Herr
Ein Kunde kauft einen Artikel im Internet und schreibt Samstags den widerruf per Mail. Er geht am Montag zu dem Geschäftssitz den Händlers und will die Ware abgeben, gegen Bargeld. Dort wir er abgewiesen und die Annahme, bzw. Rückabwicklung gegen Bargeld abgelehnt. Der Händler verweist auf die Handelsplattform E-Bay. Der Kunde stellt darauf hin die Ware vor die Tür des Händlers, wodrauf sie verschwindet. Wer haftet ?
p
p. ludi 21.03.2022, 09:30 Uhr
§ 421 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) auch bei prio oder matrixbriefmarke?
bei verlust einer retoure kann der händler seinen schaden beim transportunternehmen geltend machen. wie ist das bei prio oder matrixbrief versand. der kunde hat den nachweis, dass er die retoure tatsächlich bei der post abgegeben hat. es gibt zwar eine sendungsnummer, die der kunde dem verkäufer übergeben hat, allerdings besteht keine versicherung seitens der post. nachforschungsaufträge gehen hier ins leere, da nur der eingang und ausgang der sendung im zustellstellzentrum erfasst wird nicht aber ob der postbote dies tatsächlich zugestellt hat (obwohl eine zustellung laut sendungsverfolgung angezeigt wird) kann ich bei verlust die post in regress nehmen?
H
Hausmeister 08.02.2022, 07:51 Uhr
Retoure verloren
Ich habe gestern ein für mich bestelltes Paket aus der Packstation abgeholt. Im Fach lag auch noch eine Retoure von einer anderen Person. Ich habe das an mich genommen und dann bei DHL angefragt. Aussage DHL "Bringen Sie es zu einer Filiale oder werfen es in den nächsten Briefkasten". Toll :) Was ist wenn ich nicht ehrlich wäre und das behalte? Der Absender hat dann wohl ein Problem zu beweisen, dass er die Retoure ins Fach gelegt hat. Hier kann doch nur der DHL Bote den Fehler gemacht haben?
X
Xsy 02.02.2022, 21:11 Uhr
Reutourenschein vertauscht
Habe den schein vertauscht hatte bei dem gleichen Händler zwei Bestellungen getätigt. hatte mehrere Teile zurückgeschickt ein Teil wurde zurückerstattet der Rest nicht der Händler behauptet die Ware ist nicht angekommen und jetzt soll ich ein Formular unterschreiben dass ich es zurückgeschickt habe obwohl ich eine Rücksendungsnummer von dhl habe
R
Rasmus 07.12.2021, 07:09 Uhr
Herr
Ich habe nun 100 mal das gleiche gelesen, habe meine Frage in den verschiedensten Formen gestellt,immer das gleiche nur keine Antwort auf meine Frage.
Wenn die Ware laut Kunde verloren gegangen ist....was ich manchmal stark bezweifle...aber darf ich als Händler nachbessern und die Ware noch mal versenden,weil die Ware lagernd ist,oder bin ich wirklich verpflichtet das Geld zu erstatten und darf die Ware nicht nochmal verschicken....
MfG
P
Petra Bosse 10.08.2021, 15:17 Uhr
Haftung
Haftet der Verkäufer auch, wenn der Kunde im Falle einer Rücksendung die Ware als Brief oder Päckchen, d.h. unversichert zurückschickt und das Päckchen dann verloren geht? Da habe ich ja als Verkäufer nicht einmal die Möglichkeit, die Kosten des Verlusts beim Versand-Dienstleister geltend zu machen....
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Bosse
f
fatma 06.04.2021, 13:01 Uhr
Ware nach Widerruf verschickt, Lieferant hat die Ware defekt erhalten
Hallo,

ich habe ein elektrisches Gerät gekauft und es innerhalb der 14 Tagen widerruft. Der Händler hat mir ein Label zugesendet somit habe ich die Ware transportsicher verpackt und beim Paket-Shop abgeben. Jetzt habe ich eine Mai vom Händel erhalten wo ein Foto vom Gerät ist, was defekt ist. Bei mir war das ganze noch voll und ganz?

Kriege ich trotzdem den vollen Preis zurück???
T
Timo 23.11.2020, 09:33 Uhr
Haftung bei DHL Packstation Nutzung
So einfach ist das wohl nicht

Wenn der Absender die Retoure über Packtation versendet hat, und die Sendung auch angekommen ist aber der Händler das Gegenteil behauptet.

Glaube eine Packstation hat Haftungsregelungen die öffentlich so nicht nach aussen kommuniziert werden ?
J
Jaqueline 30.09.2020, 03:24 Uhr
Retoure nach Widerruf bei DHL verloren gegangen
Hallo, ich habe bei einem Shop was bestellt und widerrufen, das Geld hierfür bekam ich schnell erstattet. Dann habe ich bei der Schwester Firma das ähnliche gekauft aber das hat mir auch nicht gefallen. Ich habe den Kauf fristgerecht widerrufen und den Retourschein samt Paket zurück gesendet. Das Paket ist unterwegs verloren gegangen. Ich wurde zur Anfang hingehalten aber jetzt seit 2 1/2 Monate höre ich nichts mehr von denen, die Emails bleiben unbeantwortet. Lohnt sich da überhaupt nicht Ged zu zahlen. Mir fehlen 2000 Euro aber ich habe auch kein weiteres Geld für einen Awalt. Das war das Geld für Laptop für das Studium. Das Geld ist seit 3 Monaten weg. Ich weiß nicht ob ich den Brief verfassen soll oder einen Anwalt beauftragen. LG
M
Marcus B. 06.07.2020, 10:49 Uhr
Versand nur EU ! - Wi­der­ruf und Retoure aus CH - Zoll !
Guten Tag,

Händler Versand nur EU Länder.
Wi­der­ruf eingehalten 14 Tage - Ware retourniert aus CH und hängt am Zoll fest.
Händler will nicht zum Zoll ;)

Darf eine Retoure aus einen Land gesendet werden, in welches NICHT vom Händler verschickt wird? Finde in keinen Rechtstexten einen Hinweis dazu. Hiermit wäre mir sehr geholfen ...

Vielen Dank und einen schönen Tag Ihnen!
Gruß
Marcus
N
Nguyen 09.05.2020, 12:29 Uhr
Ware bei Retour entwendet, Verkäufer zahlt nicht zurück, Ebay gibt Verkäufer recht!
Hallo,
ich habe ein Handy für meiner Frau gekauft. Jedoch haben wir entschieden, den Wiederruf gebraucht zu machen und haben ein Retourschein vom Verkäufer gekriegt. Nun sagt der Verkäufer, die Ware ist während der Rücksendung entwendet worden. Er hat Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannte erstattet. Er rät mir auch zur Polizei zu gehen. Das Geld will er nicht zurück zahlen. Ebay/Paypal sagt, er hat als erstes Anzeige erstattet, daher haben Sie dem Verkäufer recht gegeben. Schadenersatz von DHL kann ich nicht fordern, da ich die Rücksendung nicht bezahlt hab.
Was kann ich als nächstes tun? Anzeige gegen Verkäufer? Rechtanwalt holen "leider kein Rechtschutz"
Gruß
Nuyen
J
Julia H. 05.05.2020, 12:13 Uhr
Retoure wg. Unzustellbarkeit an Kunden zurück
Wie sieht es aus, wenn das Retourenpaket wegen angeblicher Unzustellbarkeit des Händlers wieder zurück geht an den Kunden? Muss er die Rücksendung nochmals auf seine Kosten zurücksenden?
E
Evelin Sander 29.04.2020, 11:02 Uhr
Händler behauptet das er den Widerruf nicht erhalten hat
Händler hat die Ware zurückerhalten, was er Wochen später bestätigt hat. Rücksendung erfolgte fristgerecht, Bezahlung über Klarna. Ich bin mir sicher den Widerruf in das Paket gelegt zu haben. Händler behauptet das der Widerruf nicht im Paket war und möchte nun von mir das Gel, das Klarna ihm nicht bezahlt, da die Ware zurückgeschickt wurde. Der Händler hat die ganze Zeit schon versucht über mich auch noch das Geld zu bekommen. Hätte der Händler mich gleich bei Erhalt der Ware informiert, das ihm der Widerruf noch fehlt, dann hätte ich diesen noch per E-Mail zugeschickt, aber Wochen später damit kommen. Was kann ich tun?
E
Eve Sander 29.04.2020, 11:00 Uhr
Händler behauptet das er den Widerruf nicht erhalten hat
Händler hat die Ware zurückerhalten, was er Wochen später bestätigt hat. Rücksendung erfolgte fristgerecht, Bezahlung über Klarna. Ich bin mir sicher den Widerruf in das Paket gelegt zu haben. Händler behauptet das der Widerruf nicht im Paket war und möchte nun von mir das Gel, das Klarna ihm nicht bezahlt, da die Ware zurückgeschickt wurde. Der Händler hat die ganze Zeit schon versucht über mich auch noch das Geld zu bekommen. Hätte der Händler mich gleich bei Erhalt der Ware informiert, das ihm der Widerruf noch fehlt, dann hätte ich diesen noch per E-Mail zugeschickt, aber Wochen später damit kommen. Was kann ich tun?
M
Martha Reif 05.02.2020, 14:11 Uhr
Retouren/ Einlieferung bei E.Via
Hallo,

ich habe einen Schaden an meinem Handy bei einer Versicherung geltend gemacht. Diese hat den Vorgang bei einem Gutachter (E.Via Schadenmanagement GmbH) weitergeleitet.
Nachdem ich nun den Hergang in Form eines Fragebogens online übermittelt habe, konnte ich den Versandaufkleber (Retourensendung) ausdrucken. Ich packte das defekte Handy ein und brachte es zu einer Postfiliale. nach gut 4 Werktagen ist in der Sendungsverfolgung immer noch der Abgabestatus hinterlegt und E.via hat auch kein Handy erhalten. Frage: Wer haftet i.d.R. bei solch einer Sendung, kein Widerruf?

Herzlichen Dank
D
DrBeule 31.12.2019, 19:25 Uhr
Paket verschwunden und der Retourenbeleg ist auch weg.
Ich habe ein Paket an Amazon zurück geschickt. Dazu habe ich einen QR-Code bekommen mit dem ich dann zu Post gegangen bin. Dort wurde der Retourenaufkleber ausgedruckt, eingescannt und ich bekam den Beleg dafür. Auf dem Retourenaufkleber steht aber Amazon als Versender und Empfänger drauf, ich als Kunde und Einlieferer erscheine nirgens. Nun ist das Paket leider nie angekommen und den Beleg finde ich auch nicht mehr. Nun bekomme ich von Amazon mein Geld nicht zurück weil cih den Einlieferungsbeleg nicht mehr habe. Was ich aber nicht verstehe st, wenn Amazon doch Versender und Empfäner der Sendung ist muß Amazon doch auch die Sendungsnummer des Paketes haben und kann damit den Sendungsverlauf nachsehen. Zudem kann Amazon dann doch auch eine Verlustmeldung bei der DHL machen wenn sie über den Sendungsverlauf nachweisen können das die Sendung bei der DHL eingeliefert worden ist. Ich, der mit der Sendung garnicht in verbindung zu bringen ist habe doch keine Möglichkeiten etwas zu machen. Grundsätzlich muß es doch für ein Versandunternehmen welches dem Kunden einen Rücksendeaufkleber zur verfügung stellt möglich sein jederzeit die Sendungsnummer der Retoute heraus zu finden in dem es in die Daten des Kunden einblick nimmt.
Ich bin mal gespannt wie das ganzen mit Amazon nun ausgeht. Ich bin nicht bereit den Schaden für den Verlust zu tragen.
L
Lea 18.10.2019, 12:44 Uhr
Asos
Hi, ich habe grade genau das selbe Problem mit ASOS. Musstest du das Paket bezahlen?
M
Martin 24.06.2019, 13:56 Uhr
Retoure geht verloren, Verkäufer verweigert Rückzahlung
Ich habe eine Sendung mit einem Wert von 700 € im Rahmen des Widerrufs auf eigene Kosten mit DHL-Paket (bis 500 € versichert) zurückgesendet. Das Paket kam nie beim Verkäufer an. DHL hat mir 500 € erstattet. Der (gewerbliche) Verkäufer verweigert nunmehr mit folgendem Hinweis die Rückzahlung des Differenzbetrages: "Da der Warenwert der Sendung allerdings bei 700,00 Euro lag, war das Paket somit unterversichert und somit kann der Verkäufer nicht für differierenden Schadenersatz haftbar gemacht werden."

Grundsätzlich ist es doch unerheblich, ob und wie versichert war, korrekt?
S
Stefan 22.06.2019, 11:54 Uhr
Paket ohne Inhalt
Hallo,

ich habe ein Paket zurückgeschickt, laut Händler ist das Paket leer angekommen. Nach einer Nachforschung von DHL wurde festgestellt, dass das Paket ein zu niedriges Gewicht hatte und deswegen wird mir der Betrag nicht erstattet. Den Retourebeleg den ich erhalten habe, ist kein Gewicht vermerkt und das Paket wurde vor mir nicht gewogen. Was kann ich tun ?
S
Sophia Leiser 14.03.2019, 15:51 Uhr
Frau
Ich habe bei Asos im November 2018 einen Artikel retourniert. Jetzt (nach mehr als 3 Monaten) hat sich das Unternehmen gemeldet und möchte den Postbeleg als Nachweis haben. Natürlich habe ich diesen nicht so lange aufbewahrt, da ich dachte die Ware wäre schon eingegangen. Muss ich nun die Kosten übernehmen auch wenn es schon so lange her ist?
D
Dorothee Meisner 08.12.2018, 13:50 Uhr
Beim Händler ist nur ein Artikel und nicht drei angekommen
Ich habe einem Händler drei Artikel retourniert, von denen mir aber nur einer erstattet wurde. Angeblich sind zwei kleinere Artikel nicht in dem Paket gewesen. Ich gehe davon aus, dass sie mit dem großen Paket entsorgt wurden. 
Nun habe ich eine Zahlungserinnerung von einem externen Dienstleister erhalten, dass ich im Verzug sei, die ausstehende Rechnung zu begleichen? 
Wer trägt in diesem Fall die Kosten? Muss ich auf die Zahlungserinnerungen inkl. Mahnung reagieren?
Vielen Dank für Ihre Beurteilung!
S
Sabine Herbst 01.10.2018, 16:21 Uhr
Wie sieht es mit der Haftung aus wenn der Widerruf gar nicht angekündigt wurde und die Sendung nie ankam
Beispiel: Ein Kunde behauptet er hätte Ware zurückgeschickt, hat aber keinen Einlieferungsbeleg. Angeblich erfolgte die Rücksendung per Brief. Außerdem ist innerhalb der Widerrufsfrist kein Widerruf erfolgt. Wer haftet denn dann?
R
Reinhard Freund 07.03.2018, 11:43 Uhr
Verlust der Ware bei Rücksendung
Wer haftet denn, wenn der Kunde zwar ein Päckchen zurück geschickt hat, dieses aber leer war, d.h. die retournierte Ware kam nicht an, wohl aber das Versandpaket.
In unserem Fall war das so, dass ein Kunde eine Lupe zurück geben wollte. Im Paket war nur die original-Hülle der Lupe, die Lupe selbst aber nicht.
Das Päckchen kam hier unbeschädigt an, so dass wir auch nicht feststellen können, ob das unterwegs geöffnet wurde oder der Kunde einfach nur einen leeren Karton schickte. Bei dem geringen Gewicht der Lupe ist das von außen auch so nicht festzustellen ob das Paket leer ist oder nicht.
j
jasmin theile 27.02.2018, 23:23 Uhr
About you Rücksendung
Ich habe zwei Jacken von About you zurück geschickt. Diese wurden einzeln verschickt, jedoch habe ich BEIDE Jacken in einer Tüte zurück geschickt und somit nur einen Retorrnkleber draufgeklebt. Die eine Jacke gilt als angekommen, die andere aber als fehlend. Was kann ich tun? Verständlicherweise habe ich ja nur einen Beleg für das Verschicken beider Jacken. Mir wurde gesagt ich müsse es bezahlen, wenn ich keinen Beleg vob der EINEN Jacke habe...
J
J.B. 09.02.2018, 18:40 Uhr
Retourennachweis erbracht - Firma schickt trotzdem Mahnungen
Hallo, ich habe einen Artikel zurückgeschickt, dieser ist angeblich bei der Firma nicht angekommen. Den Retourennachweis habe ich erbracht, sogar mit der Firmenbestätigung auf dem Retourenzettel, man kann es also zuordnen. Die Firma akzeptiert das nicht,mahnt weiter. Ich sollte ein Formular ausfüllen, was ich per Mail bekommen habe. Dies war mir wegen fehlendem Internetanschluss und defekten Drucker nicht möglich. Ich habe das Formular mehrmals per Post angefordert, ohne Erfolg. Danach war von der Firma lange nichts zu hören. Bis ich ein Schreiben einer Inkasso Firma erhalten habe. Können Sie mir einen Tipp geben, wie ich aus der Sache ohne Probleme raus komme? Ich habe doch meine Unschuld bewiesen.
r
riethmunk 16.01.2018, 13:32 Uhr
Was genau muss der Einlieferungsbeleg ausweisen?
Was genau muss der Einlieferungsbeleg ausweisen?
Eine Sendenummer, Portokosten und das Datum?
Oder nur Portokosten und Datum?
Wie ist es möglich, anhand des Belegs, eine eindeutige Zuordnung zu der entsprechenden Rücksendung zu ermöglichen?
S
Sofie 12.12.2017, 16:46 Uhr
Retourenpaket vertauscht
Ich habe zwei Retourenkleber vertauscht, wodurch zwei verschiedene Verkäufer jeweils den falschen Inhalt erhalten haben. Der eine hat es mir zurückgeschickt, der andere kann das Paket nicht mehr finden und behauptet, dass es nie ankam. Laut Sendungsrückverfolgung hat er es aber angenommen und ich habe auch den Sendebeleg aus der Post. Wer erstattet mir den Wert der Ware?
L
Leandra 09.11.2017, 15:11 Uhr
Verlustmeldung zu spät .Ich soll vollen Preis bezahlen
Hallo.

Folgendes ist mir passiert.

Ich habe zwei Smartphones zurückgesendet. Das Paket kam bei Anbieter jedoch leer an. Ich konnte mit Belegen nachweisen, dass ich die Ware ordnungsgemäß versendet habe. Nun bat mich der Anbieter eine Verlustmeldung innerhalt von 7 Tagen auszufüllen, was ich aber wegen Aufenthalt im Ausland beruflich nicht konnte. Habe sie also nachgereicht. Nur wird mit gesagt, die Verlustmeldung kam zu spät und ich soll nun den vollen Betrag der beiden Geräte begleichen. 1200 Euro !! Das kann doch nicht sein ! Und warum muss ich eine Verlustmeldung ausfüllen ? Mir ist ja kein Verlust entstanden, ich habe ja alles ordnungsgemäß versendet.
l
lmr 05.11.2017, 13:03 Uhr
vorgehen bei Einbehalt des Geldes durch Verkäufer
In meinem Fall wie folgt: Widerruf und Rücksendung innerhalb der Frist. Verlust der Rücksendung durch Paketdienstleister. Verkäufer ist informiert, Forderung gestellt, verweigert die Auszahlung.

Wie kann ich weiter vorgehen?
B
B. Wiegand 01.09.2017, 11:09 Uhr
Gewicht erfragen
Guten Tag, erfragen Sie beim Paketdienstleister wie das Gewicht im Abgangsdepot war. Vom DPD weiß ich, dass alle Pakete gewogen werden. Oft auch im Zustelldepot.
L
Leandra 31.08.2017, 11:40 Uhr
Paket leer angekomme
Guten Tag, wie sieht es denn aus, wenn das Paket angekommen ist. lt. Verkäufer aber der Inhalt fehlt und das Paket leer war. Ich habe dafür ja keinen Nachweis, weil auf dem Abliefernachweis keine Gewicht angegeben ist.
M
Michael Kneisch 23.11.2016, 04:57 Uhr
Paket oder Päckchen das ist hier die frage
Zum einen ist oben die Rede von Päckchen und und von Paket. Das sind Grund verschiedene Dinge!
Denn das Päckchen ist zum anderen nicht versichert und zum anderen bekommt man keinen einliferungsbeleg! Zumindest wenn man es im Paketshop abgibt. Das kann man wiederum ganz elegant umgehen, wenn man das Päckchen beim DHL boten (der gerade der Nachbarin ihre neuen Schuhe bringt) abgibt. Dann hat man zwar einen Beleg, aber trotz der fehlenden Versicherung.... Doof oder? Ausserdem sind Päckchen nicht trackbar, somit haftet die eBay Käufer Garantie, im übrigen auch nicht.
Sehr spannendes Thema. Hab da schon viel Spaß mit eBay gehabt (zumindest als privat Verkäufer).

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