Achtung Abmahnung: IDO e.V. fordert vermehrt Vertragsstrafen ein!
Seit Monaten macht der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. mit Sitz in Leverkusen (im Folgenden: IDO) mit massenweise ausgesprochenen Abmahnungen von sich Reden. Für etliche Betroffene kommt seit Ende des vergangenen Jahres das böse Erwachen in der Form der Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe durch den IDO.
Einleitung
Der Verband mit dem sperrigen Namen ist bekannt geworden für seine massenweise ausgesprochenen Abmahnungen. Nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei ist dabei von mehreren hundert Abmahnungen auszugehen, ist doch alleine hier eine hohe zweistellige Zahl von Abmahnungen bekannt geworden.
Da es sich bei den Abmahnungen des IDO um Verbandsabmahnungen handelt und behauptet wird, Händler unterschiedlichster Branchen seien Mitglieder des Verbandes, sind auch Verkäufer diverser Branchen von den IDO-Abmahnungen betroffen.
Typischerweise werden angebliche Wettbewerbsverstöße im Bereich der Verbraucherinformationspflichten verfolgt. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des Vorhaltens veralteter Widerrufsbelehrungen und Versäumnissen bei weiteren vorvertraglichen Informationspflichten. Allesamt Verstöße, die sich leicht aufspüren und dokumentieren lassen, und bei denen in der Regel eine feste Linie in der Rechtsprechung existiert.
Vermeidbare Fehler!
Der IDO mahnt also kein Feinheiten oder komplexe bzw. exotische Verstöße ab, sondern leicht vermeidbare Fehler bei den „Basics“. Wer als Händler aktuelle Rechtstexte für seine Angebote vorhält, ist damit in aller Regel vor Abmahnungen des IDO geschützt. Umso ärgerlicher ist es, wenn man sich wegen fehlender, fehlerhafter oder zumindest veralteter Widerrufsbelehrung und AGB eine Abmahnung einfängt.
„Nice price“?
Wer eine Abmahnung vom IDO erhält, sieht sich mit einer Abmahnkostenpauschale von „nur“ 232,05€ (entsprechend 195,--€ zzgl. USt.) konfrontiert.
Nach den Erfahrungen aus unserer Beratungspraxis führen diese geringen Abmahnkosten häufig zu einem Trugschluss: Die Abgemahnten sind oftmals froh über die im Vergleich zu einer Mitbewerberabmahnung (Kosten dort meist zwischen 700 und 1.500€) geringen Kosten und sehen sich veranlasst, die Sache möglichst schnell hinter sich zu bringen, da die Kosten ja überschaubar sind. Auch von einer anwaltlichen Beratung, die häufig deutlich teurer ist, als die geforderte Abmahnkostenpauschale wird dann oft abgesehen.
Die geringen Abmahnkosten sind aber keineswegs eine „Freundlichkeit“ des IDO, sondern gesetzlich auf diesen Betrag gedeckelt.
Dass die Abmahnung doch kein „Schnäppchen“ war, wird vielen Abgemahnten dann schon wenige Wochen später auf schmerzhafte Weise deutlich.
Realisierung von Vertragsstrafen läuft an!
Anscheinend wurde inzwischen eine ausreichende Zahl strafbewehrter Unterlassungserklärungen eingesammelt, so dass beim IDO nun die zweite Stufe „gezündet“ werden kann: Seit Ende 2014 wurde der IT-Recht Kanzlei ein Vielzahl weiterer Schreiben des IDO bekannt, mit denen wegen angeblicher Verstöße gegen den geschlossenen Unterlassungsvertrag die Zahlung einer Vertragsstrafe gefordert wird.
Erschreckend ist dabei nach den Erfahrungen der IT-Recht Kanzlei, dass eine Vielzahl der Abgemahnten – wohl mangels anwaltlicher Beratung in Bezug auf die Abmahnung - ihre Angebote nahezu unverändert zum Zustand bei der Abmahnung bereithält und damit in das offene Messer läuft.
Ein „teures Vergnügen“, denn vom IDO gefordert wird zumeist ein Betrag von 4.000€, zahlbar binnen Wochenfrist. Für den Fall des Fristversäumnisses droht der IDO die Einleitung gerichtlicher Schritte an.
Fazit:
Auch bei einer Verbandsabmahnung, wie hier durch den IDO, ist immer höchste Vorsicht geboten.
Leider haben viele Händler bei Abmahnungen primär die Abmahnkosten im Fokus und sehen darin die eigentliche Belastung. Juristisch und wirtschaftlich in dauerhafter Hinsicht betrachtet liegt die Belastung jedoch ganz im Gegenteil in der Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung!
Hierbei wird häufig übersehen, dass diese ein "Unternehmerleben" lang wie ein Damoklesschwert über dem Abgemahnten schwebt und zu dramatischen Forderungen des Abmahners führen kann. Beim IDO zeigt sich, dass dort sehr viel Wert auf die Überwachung der Einhaltung des geschlossenen Unterlassungsvertrags gelegt wird. Dies verwundert nicht, lassen sich bei Verstößen gegen Unterlassungserklärungen meist hohe Zahlungsansprüche durchsetzen. Die Gerichte sind hier alles andere als zimperlich.
Fehlt beim Abgemahnten dieses Problembewusstsein oder eine fundierte anwaltliche Beratung, wird meist auch nicht für die Zukunft vorgesorgt. Werden auf die Abmahnung und Abgabe der Unterlassungserklärung hin die Angebote nicht umfassend geprüft und überarbeitet, schlägt die Vertragsstrafenfalle zu.
Die finanzielle Belastung ist dann enorm – gefordert werden vom IDO meist 4.000€ - mehr als das 17-fache der Abmahnkosten. Die Erfahrung zeigt: Die Abmahnungen des IDO müssen ebenso ernst genommen werden wie die Abmahnung durch einen Mitbewerber. Lassen Sie sich nicht von den niedrigen Abmahnkosten täuschen.
Wurden auch Sie vom IDO abgemahnt oder sehen Sie sich einer Vertragsstrafenforderung seitens des IDO ausgesetzt? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie!
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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5 Kommentare
hatte am Samstag Abmahnung im Kasten von Ido Intessenverband ,
da ich aus Erfahrung weis das es sich nicht lohnt dagegen vor zu gehen möchte aber diese Unterlassungserklärung so nicht unterschreiben aus Angst vor Vertragsstrafe können sie mir da vielleicht weiter helfen und wenn ja mit welchen Kosten wäre das verbunden ich hoffe auf schnelle Antwort da es eilt .
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schneider
http://www.abmahnung.berlin/2015/08/abmahnung-durch-ido-verband.html
https://www.outdoor-renner.de/blog/ido-verband-keine-aktivlegitimation.html
ich habe schon mehrmals im Internet gelesen, dass der Interessensverband IDO aus Leverkusen die Berechtigung hat abzumahnen. Aber auch immer wieder liest man, dass dem doch nicht so ist. Für Ihre Einschätzung wäre ich Ihnen dankbar