Bundesrat fordert schlankere Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken
Der Bundesrat hat am 4.7.08 zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der der Umsetzung einer EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt dient. Dabei bemängelte der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf von der ursprünglich angekündigten möglichst schlanken Umsetzung der Richtlinie unter weitestgehender Beibehaltung des geltenden nationalen Rechts abweicht.
Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb war bereits 2004 im Vorgriff auf die EU-Richtlinie umfassend novelliert worden. Der Bundesrat bat, die Abweichungen vom bisherigen Konzept des Referentenentwurfs zu überprüfen und möglichst zurückzuführen.
Ob die geplante Neudefinition der irreführenden geschäftlichen Handlung überhaupt notwendig ist, bedürfe ebenso der Prüfung wie die Frage, ob der Begriff der "wesentlichen Informationen" klarer gefasst werden kann. Zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung schlug der Bundesrat vor, nicht nur eine mündliche, sondern eine schriftliche vorherige und ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers zur Bedingung zu machen.
Quelle: PM des Bundesrats
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