eBook: zur Impressumspflicht für Internetpräsenzen

eBook: zur Impressumspflicht für Internetpräsenzen

Bereits seit ein paar Jahren statuiert das Telemediengesetz (TMG) als Nachfolgenorm des Teledienstegesetzes (TDG) die Impressumspflicht (auch Anbieterkennzeichnungspflicht genannt) für geschäftsmäßige Internetpräsenzen. In der Zwischenzeit sind zahlreiche neue Urteile ergangen, die eine Festigung der Rechtsprechung und Konkretisierung des Gesetzestextes mit sich brachten. Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei beantwortet die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums. Zudem wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung (2008-2012) gegeben.

 

1

Hinweis in eigener Sache: Kostenloser Facebook-Impressum-Generator

Kommerziell genutzte Facebook-Seiten müssen – so wie Websites auch – mit einem Impressum versehen werden. Das bereitet zwei Probleme: Was gehört in das Impressum hinein? Und wo gehört das Impressum auf der Facebook-Präsenz hin? Die IT-Recht Kanzlei bietet als Lösung beider Probleme ein Tool an, das ein rechtssicheres und individuelles Impressum generiert und sofort in die gewünschte Facebook-Seite einbindet (!) – für Fans kostenlos und jederzeit verfügbar.

Bereits über 4500 Facebook-Seiten werden durch den Impressum-Generator der IT-Recht Kanzlei abgesichert.

So nutzen Sie unsere kostenlose Impressum-App auf Facebook

Individuelles und kostenloses Impressum für kommerzielle Facebook-Seiten gefällig? Mit der Impressum-App für unsere Fans funktioniert das mit ein paar einfachen Schritten:

  • Besuchen Sie die Facebook-Seite der IT-Recht Kanzlei ; sofern Sie noch kein Fan sind, klicken Sie auf „gefällt mir“ (die App ist nur für Fans kostenlos zugänglich).
  • Klicken Sie auf das Icon „Impressum-App“ und folgen Sie einfach auf den nun folgenden Seiten den Anweisungen der App. Sie müssen dabei lediglich die korrekten Informationen in den Textfeldern eintragen.
  • Das war‘s! Die App erstellt automatisch ein individuelles Impressum und bindet es sofort in ihre Facebook-Seite ein. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – lediglich bei Änderungen ihrer Angaben müssen Sie diese in unserer App korrigieren.
  • Ihre Daten werden selbstverständlich weder zu Werbezwecken genutzt, noch an Dritte weitergegeben. Es kommen zudem garantiert keinerlei Kosten auf die Nutzer unserer App zu.

Bitte noch beachten:

Platzierung des Facebook-Impressums: Das Impressum muss unter den ersten vier sichtbaren Reitern oberhalb der Facebook-Timeline dargestellt sein, so dass der Link zum Impressum auf den ersten Blick wahrnehmbar ist.

Problem mobile Ansicht: Derzeit wird das in einem Facebook-Reiter dargestellte Impressum nicht in mobilen Facebook-Apps angezeigt. Daher empfehlen wir folgende Vorgehensweise: In die Infobox der Facebook-Fanpage ist zusätzlich ein Link "Impressum" einzufügen. Dieser Link sollte auf die durch unsere Facebook-App erstelle Impressums-Seite verlinken.

 

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

j
justus 03.06.2019, 22:11 Uhr
impressum link im ebook
ich hab eine frage darf ich in einen ebook einen link zum Impressum einfügen 

Beiträge zum Thema

Etliche Impressen betroffen: Zuteilung von Wirtschafts-IDs ab November 2024
(10.10.2024, 08:30 Uhr)
Etliche Impressen betroffen: Zuteilung von Wirtschafts-IDs ab November 2024
Frage des Tages: Müssen alle Websites ein Impressum haben, auch private Websites?
(28.06.2024, 12:16 Uhr)
Frage des Tages: Müssen alle Websites ein Impressum haben, auch private Websites?
Frage des Tages: Muss ich im Impressum Angaben zu meinem Beruf machen?
(14.05.2024, 11:34 Uhr)
Frage des Tages: Muss ich im Impressum Angaben zu meinem Beruf machen?
Antrag zu Verzicht auf Privatadressen im Impressum abgelehnt
(29.11.2023, 16:14 Uhr)
Antrag zu Verzicht auf Privatadressen im Impressum abgelehnt
Erweiterte Impressumspflicht bei Veröffentlichung von umfangreichem Videomaterial auf eigenen Präsenzen
(11.10.2023, 16:38 Uhr)
Erweiterte Impressumspflicht bei Veröffentlichung von umfangreichem Videomaterial auf eigenen Präsenzen
Das „Who is Who“ der Steuernummern: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vs. Steuernummer vs. Steueridentifikationsnummer
(16.08.2023, 14:45 Uhr)
Das „Who is Who“ der Steuernummern: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vs. Steuernummer vs. Steueridentifikationsnummer
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei