IT-Recht Kanzlei: distanziert sich von Abmahnungen der Binary Services GmbH
Die IT-Recht Kanzlei wurde in den vergangenen Tagen des Öfteren mit offenbar in einer größeren Zahl verschickten Abmahnungen der Binary Services GmbH in Verbindung gebracht, da der Name unserer Kanzlei im Impressum der Homepage dieses Unternehmens genannt wird.
Wir möchten hiermit klarstellen, dass unsere Kanzlei mit diesen Abmahnungen in keinerlei Verbindung steht und sich ausdrücklich hiervon distanziert.
Ferner haben wir die Binary Services GmbH bereits aufgefordert, unseren Namen aus dem Impressum ihrer Homepage zu entfernen.
Update (vom 24.08.2012): Da die Binary Services GmbH unserer Aufforderung bisher nicht nachgekommen ist, wird es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen.
Update (vom 01.09.2012): Wir haben am 30.08.2012 eine einstweilige Verfügung gegen die Binary Services GmbH erwirkt. Trotz mehrfacher Aufforderungen durch die IT-Recht Kanzlei war die Binary Services GmbH dem Verlangen auf Entfernen des Hinweises, der sich auf zwei Unterseiten deren Internetpräsenz befindet, bislang nicht nachgekommen. Von daher war die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geboten.
Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens hat das erkennende Gericht der Binary Services GmbH nun unter Androhung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, zu vollziehen an ihrem jeweiligen Geschäftsführer untersagt, einen Bezug zur IT-Recht Kanzlei herzustellen...
© L. Kincaid - Fotolia.com
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7 Kommentare
Dieser Webauftritt wurde "durch eine IT-Rechtskanzlei" geprüft.
Richtig nach meiner Einschätzung - damit kein Bezug mehr zu Ihnen ist, wäre (zumindest macht man das in Norddeutschland, so.):
Dieser Webauftriit wurde "von einer" Rechtskanzlei für IT Recht geprüft.
So ist jedem der das alte Impressum der Binary Services kannte (und kennt) klar, dass hier immer noch DIE IT-Rechtskanzlei aus dem Blog gemeint ist. Andere Forenteilnehmer sehen das genauso. Ob von Ihnen jemals eine Prüfung durchgeführt wurde, bleibt dabei ebensounklar, wie die Prüfung durch irgendeine andere Kanzlei.
ich verfolge Ihre Kommentare weiter mit Spannung.
mfg
Christian Schröder
Zumindest eine Grund-Zusammenarbeit muss es ja gegeben haben, sonst wäre die Nutzung Ihres Logos unter ganz anderen Gesichtspunkten zu betrachten.
euer Kanzlei-Namen steht noch immer in deren Impressum. Wäre das nicht Abmahnfähig?
ich finde es gut das Sie sich davon distanzieren. Ich war auch ein bisschen Verblüfft als mir der Zusammenhang aufgefallen ist.
Haben Sie aber Verständnis dass ich meinen Klarnamen hier nicht eintragen möchte.