Amazon-Verkäufer aufgepasst: Aktualisierung der Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrung) erforderlich – Stichtag ist der 19.04.2017!

Amazon-Verkäufer aufgepasst: Aktualisierung der Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrung) erforderlich – Stichtag ist der 19.04.2017!
19.04.2017 | Lesezeit: 4 min

Änderungen auf der Plattform Amazon.de - insbesondere die neue Rückgabepolitik seitens Amazon für „Eigenversender“ - schaffen Handlungsbedarf für Verkäufer bei Amazon.de. AGB und Widerrufsbelehrung müssen zeitnah den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die IT-Recht Kanzlei hat ihre professionellen Rechtstexte für den Verkauf via Amazon (bereits ab mtl. 9,90 Euro verfügbar) bereits aktualisiert und den neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Was ändert sich?

Amazon.de verlangt von den Verkäufern, dass diese bei Verkäufen über Amazon.de den Käufern spätestens ab heute, dem 19.04.2017 eine Rückgabemöglichkeit wie folgt für die Waren anbieten, wenn die Ware vom Verkäufer selbst versendet wird (= FBM):

  • Wenn Kunden ein gekauftes Produkt ohne Angabe eines Grundes zurücksenden wollen, können sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produktes tun. Sie erhalten eine Erstattung in Höhe des Verkaufspreises.
  • Wenn ein Kunde einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 EUR innerhalb von 14 Tagen zurücksendet, werden außerdem die Rücksendekosten erstattet.
  • Bei der Rücksendung von Schuhen, Bekleidung und Handtaschen innerhalb von 30 Tagen erhalten die Kunden eine Erstattung der Versandkosten für die Hin- sowie die Rücksendung, unabhängig vom Verkaufspreis, d.h. dass Retouren für solche Artikel immer kostenlos sind.
  • Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember versandt werden, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zurückgesendet werden
  • Von der Rückgabegarantie sind dieselben Produkte ausgeschlossen wie im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts
  • Sie müssen die Rückgabegarantie auch für gebrauchte Waren gewähren. Ein als gebraucht gekaufter Artikel darf aber, wie auch neue Ware, nur dann zurückgegeben werden, wenn sich der Zustand des Artikels nach Erhalt nicht verschlechtert hat.
  • Will ein Kunde von der Rückgabegarantie Gebrauch machen, muss er die Ware binnen 30 Tagen ab Erhalt an Sie absenden. Bitte stellen Sie dem Kunden die erforderlichen Informationen dazu, insbesondere die Rücksendeadresse, rechtzeitig zur Verfügung.

Die IT-Recht Kanzlei hatte bereits am 23.03.2017 über die geplanten Änderungen informiert, siehe hierzu hier.
Zuletzt hatte Amazon am 13.04.2017 nochmals einige Änderungen an den Bedingungen vorgenommen, siehe dazu hier.

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Was muss ich als Amazon-Verkäufer beachten?

Verkäufer müssen ab dem 19.04.2017 die neuen Vorgaben in Bezug auf die Rückgabe von Waren erfüllen, andernfalls drohen Konsequenzen seitens der Käufer bzw. des Plattformbetreibers.

Die von Amazon dazu vorgeschlagenen Musterformulierungen sind nach Ansicht der IT-Recht-Kanzlei nicht rechtssicher und bergen eine Abmahngefahr.

Die IT-Recht Kanzlei hat ihre professionellen Rechtstexte für den Verkauf via Amazon (bereits ab mtl. 9,90 Euro verfügbar) ab sofort entsprechend angepasst. Update-Service Mandanten können daher rechtzeitig die neuen Vorgaben zur erweiterten Rücknahme bei Amazon.de erfüllen. Neben einer umfangreichen Anpassung der Widerrufsbelehrung für Amazon.de wurden auch die AGB für Amazon.de an neue Gegebenheiten bei Amazon angepasst.

Dauerhaft sicher!

Eine nur schwer zu bewältigende Aufgabe für Verkäufer ist die Überwachung der häufigen gesetzlichen Änderungen sowie der regelmäßigen Anpassungen der Vorgaben durch die Plattformbetreiber geworden. Damit werden häufig Anpassungen der Rechtstexte notwendig, um trotz der Änderungen der Umgebungsbedingungen noch rechtssicher anbieten zu können.

Vertrauen Sie – wie bereits mehr als 40.000 Internetpräsenzen - auf die professionelle Unterstützung durch die IT-Recht Kanzlei.

Selbstverständlich bleiben Sie dem Update-Service auch künftig immer auf dem neuesten Stand, was Ihre Rechtstexte angeht.

Was passiert, wenn ich nichts anpasse?

Wer zum 19.04.2017 seine Rückgabemöglichkeiten nicht an Amazons Vorgabenanpasst, muss mit „A-Z-Garantie-Anträgen“ seitens der Käufer rechnen. So schreibt Amazon in seiner Email vom 22.03.2017 dazu:

"Für Artikel, die am oder nach dem 19. April 2017 bestellt werden, können Kunden einen A-bis-Z-Garantieantrag an Verkäufer stellen, wenn diese ihnen die oben genannten Rückgabebedingungen nicht gewähren."

Nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei kann Amazon.de als Betreiber der Verkaufsplattform den dort aktiven Verkäufern leider vorschreiben, eine entsprechende zusätzliche Rückgabemöglichkeit anzubieten. Als „Hausherr“ kann Amazon die „Spielregeln“ auf seiner Plattform in weiten Teilen bestimmen.

Fazit

Amazon-Verkäufer sollten sich rechtzeitig um die rechtssichere Einhaltung der neuen Vorgaben Amazons kümmern.

Wird dahingehend nichts angepasst, drohen Käuferbeschwerden und entsprechende Restriktionen seitens Amazon.

Werden die neuen Vorgaben nicht rechtssicher umgesetzt, drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Wettbewerbsverbände.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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1 Kommentar

R
Rechtsanwalt für IT-Recht und Vebraucherschutz 18.04.2017, 11:00 Uhr
Kritische Anmerkung zu Ihrer Rechtsansicht
Ihrer geäußerten Rechtsansicht: "Nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei kann Amazon.de als Betreiber der Verkaufsplattform den dort aktiven Verkäufern leider vorschreiben, eine entsprechende zusätzliche Rückgabemöglichkeit anzubieten. Als „Hausherr“ kann Amazon die „Spielregeln“ auf seiner Plattform in weiten Teilen bestimmen."


würde ich aus rechlicher Sicht inhaltlich so nicht zustimmen, da die Vertragsparteien untereinander frei sind, die Spielregeln selbst festzulegen. Soweit also nicht unabdingbare Rechte gemäß BGB betroffen sind, kann auch Amazon keine anderen Spielregeln zusätzlich festlegen, da Amazon nur eine IT-Service Plattform anbietet und dabei an das AGB-Recht gebunden ist. Spielregeln die gegen die § 307 ff BGB verstoßen, also intransparent, Überraschend, ect. sind, sind sowohl gegenüber Vebrauchern und Unternehmern unwirksam und insbesondere Verbraucher ,die über Amazon Gebrauchtware anbieten, sind sehr weitgehend gegenüber Amazon geschützt. Das sollten Sie vielleicht der guten Ordnung halber zur Vollständigkeit erwähnen.

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