Achtung: Zahlreiche Abmahnungen wegen Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen in Umlauf
Am 13. Juni 2014 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft getreten, welches insbesondere zahlreiche Änderungen im Bereich des Fernabsatzes und des elektronischen Geschäftsverkehrs zur Folge hatte. Dazu zählen auch Änderungen beim gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz. Wichtig: Die Änderungen sind ohne Übergangsfrist in Kraft getreten und gelten damit unmittelbar seit dem 13. Juni 2014.
Gleichwohl gibt es gerade im Bereich des Online-Handels immer noch viele Unternehmer, die die Änderungen noch nicht oder zumindest noch nicht ausreichend umgesetzt haben. Nur so lässt es sich erklären, dass bereits zahlreiche Abmahnungen in Umlauf sind, die sich genau auf diesen Umstand stützen. Häufig wird dabei der Umstand gerügt, dass eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet wird, die nicht den seit dem 13. Juni 2014 geltenden gesetzlichen Anforderungen genüge. Insbesondere der vor dem 13. Juni 2014 noch geltende Normenverweis bei den Informationen zum Beginn der gesetzlichen Widerrufsfrist sei seit dem 13. Juni 2014 nicht mehr statthaft, da die entsprechenden Normen nun einen ganz andern Inhalt aufwiesen. Der Verbraucher werde damit falsch über sein Widerrufsrecht belehrt, was zugleich einen Wettbewerbsverstoß begründe.
Unternehmern, die im Zusammenhang mit ihrer Online-Präsenz noch Rechtstexte, insbesondere Widerrufsbelehrungen und AGB, mit Stand von vor dem 13. Juni 2014 verwenden, sei dringend angeraten, ihre Rechtstexte auf den aktuellen Stand zu bringen, zumal es in Zukunft voraussichtlich noch verstärkt zu Abmahnungen in diesem Bereich kommen wird. Dabei ist auch der Umstand zu berücksichtigen, dass es Abmahnern durch die Veröffentlichung der Texte im Internet leicht gemacht wird, Verstöße zu entdecken und zu verfolgen.
Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern mit dem AGB-Pflegeservice eine kostengünstige Möglichkeit, ihre Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung schnell und unkompliziert auf den aktuellen rechtlichen Stand zu bringen und die Texte auch dauerhaft auf dem aktuellen Stand zu halten. Gerade Zweiteres ist im Hinblick auf die sich immer wieder ändernden rechtlichen Anforderungen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs eine wichtige Voraussetzung beim Schutz vor Abmahnungen. Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei sowie eine Möglichkeit zur Buchung des Services finden Sie hier.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare