Leserkommentar zum Artikel

KG Berlin: In einem Kalender abgebildeter erigierter Penis nicht in jedem Falle pornographisch

In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin ging es um einen Kalender, bestehend aus 12 Monatsblättern, auf denen im DIN-A4-Format jeweils ein zumeist vollständig unbekleideter Mann im Alter zwischen 20 und 40 Jahren abgebildet war. Die Männer hatten von zwei Ausnahmen abgesehen, allesamt einen erigierten Penis, der im unteren Drittel des Bildes zu sehen ist. Zu klären war, ob sich der Anbieter wegen Verbreitung [pornographischer Schriften|pornographie-begriff.html] gem. § 184 StGB strafbar gemacht hat.

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herr

Beitrag von manfreed zimmermann
03.05.2016, 14:14 Uhr

sehr gut

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