Leserkommentar zum Artikel

Hohe Forderungen der ZPÜ – existenzbedrohend für Händler von Computerzubehör?

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist in den vergangenen Monaten an viele Hersteller und Händler von Speichergeräten und Speichermedien wegen der Erhebung der urheberrechtlichen Geräteabgabe herangetreten. Ist die Höhe der Forderungen berechtigt? Wer ist davon betroffen? Müssen die Forderungen in jedem Fall bezahlt werden? Die IT-Recht Kanzlei erläutert das Vorgehen der ZPÜ in einem ausführlichen Beitrag und gibt Verhaltenstipps.

» Artikel lesen


GEMA für USB-Sticks

Beitrag von Bernd Maier
02.03.2015, 12:17 Uhr

Als Importeur und Händler von USB-Sticks (individualisierte USB-Sticks als Werbeartikel) kündigte die Gema uns die ldf. Verträge zum Juli 2012. Die Sätze wurden ohne Einigung mit Industrie und Verbänden einseitig von ehemals 0,10 Euro (0,08) je Stick auf 0,91 Euro bis 4GB und 1,56 Euro ab 8GB erhöht. Das sind Erhöhungen um weit über 1000%.

Wir mussten Ende 2012 nach entsprechendem Umsatzeinbruch 40% unseres Personals entlassen und gleichzeitig Rücklagen (aktuelles Thema Hinterlegungspflicht) bilden.

In Deutschland agierende Onlinehändler mit Sitz außerhalb Deutschlands müssen keine GEMA abführen. Der Käufer muss es sehr wohl, allerdings weiß dies niemand oder will es niemand wissen. Die Gema kontrolliert dies auch (noch) nicht. Der hohe Aufwand...

Es kommt seither zu immensen Wettbewerbsverzerrungen.

Beispiel: 1000 8GB Sticks 5,00 Euro = 5.000,00 Euro 1000 8GB Sticks mit GEMA = 6.560,00 Euro Würden Sie nicht auch 30% günstiger einkaufen?

Darüberhinaus wird von der Industrie direkt in Asien eingelauft. Ohne Gema, ohne Elektronikschrottabgabe, ohne Zertifizierungen. Aber günstig.

Dies alles vor dem Hintergrund: Dabei muss die Vergütung insgesamt angemessen sein und darf die Hersteller oder Händler nicht unzumutbar beeinträchtigen.

Unsere Existenz ist gefährdet. 2,5 Jahre und keine Einigung. Von den noch offenen Jahren 2008 und 2009 ganz zu schweigen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • So ein Quatsch von Paul, 13.03.2019, 12:43 Uhr

    Es wird immer absurder in Deutschland. WENN ein Werk eine Lizenz zur Vervielfältigung benötigt, dann wird diese auch gezahlt. Zusätzlich wurde im Vorhinein die pauschale für USB-Sticks verlangt. Hier wird doppelt abkassiert. Und wenn ich Dateien zu Werbezwecken auf einem Server hochlade, wurde... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei