Gute Nachrichten für Opfer von Stadtplan-Abmahnungen
Sie ziehen sich durch unseren Arbeitsalltag, wie kaum ein anderes Thema - Stadtplan-Abmahnungen. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht ein verzweifelter Inhaber einer Webseite anruft, der nun mehrere tausend Euro zahlen soll. Doch hier greift ab sofort die 100-Euro-Abmahnung.
...private Homepage...
Beitrag von Sebastian Dosch - Fachanwalt für IT-Recht
08.09.2008, 18:10 Uhr
Ob die guten Nachrichten tatsächlich so gut sind, bleibt weiterhin umstritten:
1. Inwieweit eine Homepage "privat" ist, auf der sich beispielsweise Werbung befindet, ist nicht geklärt. Denn eine solche Homepage könnte durch die Gerichte aufgrund der durch die Schaltung von Werbung erzielten Einnahmen als nicht mehr "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" eingestuft werden. Dann greift die Deckelung auf 100,- Euro nicht.
2. Ob der Fall der ohne Genehmigung verwendeten Stadtplanansichten tatsächlich ein "einfach gelagerter Fall" ist, ist ebenfalls noch nicht durch Gerichte bestätigt. Richter könnten in ähnlichen Fällen annehmen, dass ein eher komplexer Sachverhalt vorliegt, der gerade nicht nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist. Auch dann würde die neue Rechtslage nichts für die "Stadplan-Piraten" ändern.
Man wird also noch einige Zeit warten müssen, bis Grund zum Jubeln besteht - nämlich mindestens, bis ein Gericht sich der Angelegenheit einmal angenommen und darüber geurteilt hat...
Sebastian Dosch Fachanwalt für IT-Recht Mannheim
sebastian.dosch@depre.de
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